Polizeipräsidium Südhessen [Newsroom]
Ginsheim-Gustavsburg (ots) - Mit Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt wurde die Veröffentlichung vom Lichtbild zweier unbekannter Männer wegen des Verdachts der Unterlassenen Hilfeleistung gestattet. Das Foto wurde, nachdem die Rettungskräfte an der ... Lesen Sie hier weiter...