Ulm (ots) - Gegen 12.30 Uhr fuhr eine 26-Jährige mit ihrem Mitsubishi aus einer Parklücke in der Daimlerstraße. Gleichzeitig parkte ein Volvo aus. Die beiden Autofahrer übersahen sich, die Fahrzeuge stießen zusammen. Bei der Unfallaufnahme bemerkte die Polizei, dass der 30-jährige Fahrer des Volvo nach Alkohol roch. Ein Test bestätigte, dass er betrunken war. Daher wurde der Mann in ein Krankenhaus gebracht. Dort nahm ihm ein Arzt Blut ab. Seinen Führerschein behielten die Beamten ein. Der 30-Jährige sieht nun einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs entgegen.
Hinweis der Polizei:
- Alkohol und das Fahren mit einem Fahrzeug passen nicht zusammen. Trennen Sie daher immer Trinken und Fahren! - Neben Bußgeld oder Strafanzeige können Sie bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss auch Ihren Versicherungsschutz verlieren. Hohe Rückforderungen der Versicherung können in diesem Fall auf Sie zu kommen. - Ist Ihr Führerschein wegen Alkohols erst mal weg, ist der Wiedererwerb teuer und nicht immer erfolgreich.
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Annika Müller / Wolfgang Jürgens, Pressestelle, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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