Viersen-Boisheim (ots) - Zum wiederholten Mal nahmen Kripobeamte am Mittwochvormittag zwei angeblich elfjährige Jungen fest die augenscheinlich Wohnungseinbrüche begehen wollten. Am 27.07.2016, um 09.45 Uhr, beobachtete eine Zeugin, dass sich zwei Unbekannte auf einem Grundstück am Konenpfad aufhielten. Die beiden verließen dann das Grundstück, vermutlich weil sie auf dem Nachbargrundstück auf eine weitere Anwohnerin trafen, die sich zu dieser Zeit im Garten aufhielt. Die beiden Tatverdächtigen entfernten sich in Richtung Bahnhof. Die Zeugin beschrieb die beiden Jungen als etwa 11 bis 12 Jahre alt, 150 bis 160 cm groß, schlank und dunkel gekleidet. Am Bahnhof trafen die inzwischen informierten Kripobeamten auf die beiden Tatverdächtigen. Eine Durchsuchung der Personen förderte Einbruchwerkzeug zu Tage. Die beiden Jungen, von denen zumindest einer einschlägig wegen Einbruchsdelikten bekannt ist, mussten die Beamten zur Dienststelle begleiten. Es handelte sich um dieselben beiden Tatverdächtigen, die bereits am Donnerstag, 21.07.2016, gegen 17.00 Uhr, in Boisheim von einer Polizeistreife nach Zeugenhinweisen bei einem versuchten Einbruch an der Bonesender Straße quasi auf frischer Tat angetroffen und in Gewahrsam genommen worden waren. Damals hatten die Burschen unglaubwürdige Angaben zum Sachverhalt und zu ihrer Wohnanschrift gemacht. Weil sie angeblich erst 11 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig sein sollten, wurden sie damals nicht dem Haftrichter vorgeführt, sondern an die Pädagogische Ambulanz überstellt. (Wir berichteten in unserer Meldung 964 vom 22.07.2016 darüber).
Bereits zu diesem Zeitpunkt kamen erste Zweifel an dem tatsächlichen Alter der beiden Jungen auf. Da sich die Anhaltspunkte auf ein tatsächlich höheres Alter verdichteten, erwirkten die Kripobeamten jetzt über die Staatsanwaltschaft einen Beschluss für ein medizinisches Altersgutachten. Dieses Gutachten, dass an der Universität Aachen durchgeführt wurde, ergab, dass zumindest der augenscheinlich Ältere der Beiden mindestens 15 Jahre alt sein muss. Bei dem Jüngeren war ein höheres Alter nicht nachweisbar.
Weil im aktuellen Fall den Beiden lediglich ein Einbruchsversuch vorgeworfen werden konnte, erging kein Haftbefehl, sondern beide Tatverdächtigen wurden auf Anordnung des Gerichtes erneut der Pädagogischen Ambulanz zugeführt. Sollten Sie allerdings in Zukunft erneut wegen Wohnungseinbruchsdelikten in Erscheinung treten, womit aufgrund ihrer hohen kriminellen Energie zu rechnen ist, dürfte zumindest der 15Jährige mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um eine Haftstrafe herumkommen. /my (987)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Harald Moyses
Telefon: 02162/377-1192
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de