Schwerin (ots) -
Gewässerverunreinigung im Fischerhafen Plau am See Am 29.07.2016 gegen 11:50 Uhr erhielten die Beamten der WSP-Station Plau am See die Information über eine Öl- bzw. Dieselspur im Fischerhafen von Plau. Die Verunreinigung hatte ein Ausmaß von ca. 8 mal 30 Metern. Die Freiwillige Feuerwehr Plau am See kam zur Bekämpfung/Beseitung zum Einsatz. Ein Verursacher der Verunreinigung konnte nicht ermittelt werden. Wer Hinweise auf den Verursacher geben kann, meldet sich in der WSP-Station Plau am See.
Gekentertes Segelboot auf dem Plauer See Am 30.07.2016 gegen 17:55 Uhr kenterte mitten auf dem Plauer See in Höhe Tonne 8 auf Grund des böigen Windes ein Segelboot. Das Segelboot trieb anschließend kieloben. Ein aufmerksamer Sportbootführer nahm den gekenterten Segler an Bord. Erste Versuche, das Segelboot wieder aufzurichten, blieben ohne Erfolg. Das Segelboot konnte später durch den Eigentümer der Segelschule Plau aufgerichtet und an einen sicheren Liegeplatz gebracht werden. Die Beamten der WSP-Station Plau am See fertigten einen Sportbootunfallbericht.
Vier Fischwildereien auf den Schweriner Gewässern Bei den zahlreichen Sportboot- und Anglerkontrollen wurden an diesem Wochenende drei Personen angetroffen, die ohne jegliche Angelpapiere dem Angelsport nachgingen. Gegen alle drei Personen wurden von Amts wegen Anzeige erstattet. Eine vierte Anzeige musste gegen einen Sportbootführer erstattet werden. Dieser hatte seine Angel während der Fahrt mit seinem Sportboot ausgeworfen und eine größere Strecke fahrend zurückgelegt. (Schleppangeln) Diese Form der Angelei ist auf den Schweriner Gewässern verboten. Auch hier wurde eine Anzeige von Amts wegen erstattet.
Zahlreiche Verwarnungen von Sportbootführern Das zweite Ferienwochenende nutzen viele Wassersportfreunde, um ihren Hobbies nachzugehen. Leider stellten die Beamten auf dem Plauer See und den Schweriner Seen während ihren Streifenfahrten auch zahreiche Verstöße gegen die geltenden Vorschriften fest. Zumeist handelte es sich hierbei um das verbotswidrige Befahren von gesperrten Flächen (Kaninchen- und Ziegelwerder sowie Badebereiche), das fehlende Mitführen der erforderlichen Berechtigungsnachweise (Sportbootführerschein, Kennzeichenurkunde) oder eine nicht vorhandene bzw. mangelhafte Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge. Ebenso mussten mehrere Wasserskifahrer mit einem Verwarnungsgeld verwarnt werden, da diese gegen Bestimmungen der Wasserski-Verordnung verstießen.
Prochnow, PHK
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