LWSPA M-V: Wochenendmeldung vom 29.07.16-31.07.16 der WSPI Schwerin

31.07.2016 – 21:41

Schwerin (ots) -

Gewässerverunreinigung im Fischerhafen Plau am See Am 29.07.2016 gegen 11:50 Uhr erhielten die Beamten der WSP-Station  Plau am See die Information über eine Öl- bzw. Dieselspur im  Fischerhafen von Plau. Die Verunreinigung hatte ein Ausmaß von ca. 8  mal 30 Metern. Die Freiwillige Feuerwehr Plau am See kam zur  Bekämpfung/Beseitung zum Einsatz. Ein Verursacher der Verunreinigung  konnte nicht ermittelt werden. Wer Hinweise auf den Verursacher geben kann, meldet sich in der  WSP-Station Plau am See. 
Gekentertes Segelboot auf dem Plauer See Am 30.07.2016 gegen 17:55 Uhr kenterte mitten auf dem Plauer See in  Höhe Tonne 8 auf Grund des böigen Windes ein Segelboot. Das Segelboot trieb anschließend kieloben. Ein aufmerksamer Sportbootführer nahm  den gekenterten Segler an Bord. Erste Versuche, das Segelboot wieder  aufzurichten, blieben ohne Erfolg. Das Segelboot konnte später durch  den Eigentümer der Segelschule Plau aufgerichtet und an einen  sicheren Liegeplatz gebracht werden. Die Beamten der WSP-Station Plau am See fertigten einen Sportbootunfallbericht. 
Vier Fischwildereien auf den Schweriner Gewässern Bei den zahlreichen Sportboot- und Anglerkontrollen wurden an diesem  Wochenende drei Personen angetroffen, die ohne jegliche Angelpapiere  dem Angelsport nachgingen. Gegen alle drei Personen wurden von Amts  wegen Anzeige erstattet. Eine vierte Anzeige musste gegen einen Sportbootführer erstattet  werden. Dieser hatte seine Angel während der Fahrt mit seinem  Sportboot ausgeworfen und eine größere Strecke fahrend zurückgelegt.  (Schleppangeln) Diese Form der Angelei ist auf den Schweriner Gewässern verboten.  Auch hier wurde eine Anzeige von Amts wegen erstattet. 
Zahlreiche Verwarnungen von Sportbootführern Das zweite Ferienwochenende nutzen viele Wassersportfreunde, um ihren Hobbies nachzugehen. Leider stellten die Beamten auf dem Plauer See  und den Schweriner Seen während ihren Streifenfahrten auch zahreiche  Verstöße gegen die geltenden Vorschriften fest. Zumeist handelte es  sich hierbei um das verbotswidrige Befahren von gesperrten Flächen  (Kaninchen- und Ziegelwerder sowie Badebereiche), das fehlende  Mitführen der erforderlichen Berechtigungsnachweise  (Sportbootführerschein, Kennzeichenurkunde) oder eine nicht  vorhandene bzw. mangelhafte Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge. Ebenso mussten mehrere Wasserskifahrer mit einem Verwarnungsgeld verwarnt  werden, da diese gegen Bestimmungen der Wasserski-Verordnung  verstießen. 
Prochnow, PHK 

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