Ulm (ots) - Bereits am Samstagmittag gegen 13.42 Uhr kontrollierten Beamte des Polizeireviers Laupheim einen Rollerfahrer, der den gemeinsamen Fußgänger- und Radweg in der Ulmer Straße befuhr. Dabei stellten die Polizisten fest, dass der 59-jährige Fahrer betrunken war. Der gemessene Wert lag oberhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit. Beim Fahrer wurde eine Blutprobe erhoben und die Weiterfahrt untersagt. Eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft folgt.
Am frühen Sonntagmorgen gegen 02.10 Uhr wurde ein Autofahrer in der Hauptstraße in Schwendi kontrolliert. Auch hier hatte der Fahrer Alkohol getrunken und ist gefahren. Er hatte jedoch weniger Alkohol konsumiert, weshalb er keine Blutprobe abgeben musste. Eine Atemalkoholmessung mit einem geeichten und zugelassenen Alkoholmessgerät war ausreichend. Der Fahrer muss nun einem Bußgeld und einem Fahrverbot entgegensehen.
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