POL-MFR: (1443) Warnhinweise vor Trickbetrügermasche – mehrere Fälle in Nürnberg

09.08.2016 – 11:08

Nürnberg (ots) - Eine Seniorin aus dem Nürnberger Südwesten fiel vor wenigen Tagen einer Trickbetrügermasche zum Opfer und verlor dadurch einen hohen Geldbetrag. Die Kriminalpolizei macht auf den Sachverhalt aufmerksam und gibt Verhaltenshinweise.

Ende Juli 2016 erhielt die spätere Geschädigte von einem Unbekannten den Anruf eines vermeintlichen Kriminalbeamten, der sich mit dem Namen "Bach" vorstellte. Seinen Angaben nach stehe die Frau auf einer Liste von vermeintlichen Einbruchsopfern. Durch den angeblich bevorstehenden Einbruch soll an die Kontodaten gelangt werden, um das Konto zu plündern.

Die Seniorin wurde in dem Telefonat aufgefordert, ihr Geld abzuheben und es einem Kriminalbeamten zu übergeben. Da sie an der Gesprächsführung des Mannes keinerlei Zweifel an der Seriosität hegte, machte sie sich zu ihrer Bank auf und hob ihr Geld ab. Kurz darauf übergab sie es dem angekündigten Kriminalbeamten. Der stellte u.a. fest, dass darunter auch Falschgeld sei. Er müsse aber das gesamte Geld beschlagnahmen. Die Frau, so versicherte der Betrüger, werde in ein paar Tagen die Summe von der Staatsanwaltschaft wieder ausgehändigt bekommen.

Diese Vorgehensweise führte zum kompletten Verlust der Barschaft der Rentnerin. Bis zum vergangenen Freitag (05.08.2016) bekam sie weder von dem "Kriminalbeamten" noch von der "Staatsanwaltschaft" eine Nachricht. Deshalb erstattete sie nun Anzeige.

Dem Fachkommissariat der Kripo Nürnberg sind seit Anfang April dieses Jahres (2016) sieben gleichgelagerte Fälle bekannt geworden. Der Vermögensschaden beläuft sich inzwischen auf einen sechsstelligen Eurobereich. Anlass dafür, vor der Masche dieser Betrüger zu warnen:

1. Bei Anrufen von angeblichen Amtsträgern (Polizei, Stadtverwaltung etc.) Name und Dienststelle des Anrufers geben lassen. Lassen Sie sich dabei nicht auf Ausreden des Anrufers ein.

2. Die Telefonnummer dieser Dienststelle selbst recherchieren und dort einen Rückruf tätigen.

3. Sollte sich der Anruf als falsch herausstellen, sofort die Polizei über den Notruf 110 verständigen.

4. Wenn möglich, die Rufnummer des Anrufers notieren, genauso Datum und Uhrzeit des Anrufes.

5. Die Stimme des Anrufers einprägen, auf mögliche Akzente achten.

6. Keinesfalls den Anweisungen des Anrufers Folge leisten.

7. Wenn möglich, eine Person des Vertrauens hinzuziehen und den Sachverhalt schildern.

8. "Echte" Kriminalbeamte weisen sich durch einen in Bayern grünen Polizeidienstausweis aus und haben Verständnis für den Argwohn der Betroffenen.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht auf die perfiden Methoden dieser Betrüger hereingefallen sein, zögern Sie nicht, sofort den Polizeinotruf 110 zu verständigen und Anzeige zu erstatten.

Bert Rauenbusch/n

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