Gütersloh (ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Am Donnerstag (11.08.) beteiligte sich die Kreispolizeibehörde Gütersloh an den landesweiten integrativen Fahndungs- und Kontrollwochen. Ziel des Einsatzes war die intensive Bekämpfung der Eigentumskriminalität, der Straßenkriminalität sowie die Bekämpfung gegen die Hauptunfallursachen Geschwindigkeit und Alkohol. Die polizeilichen Maßnahmen mit verstärkten Kräften des Verkehrsdienstes, der Kriminalpolizei und des Wachdienstes dienten der Steigerung der sichtbaren Präsenz der Polizei in der Innenstadt, der Erhöhung des Fahndungs- und Kontrolldrucks, der Erkenntnisgewinnung zu Einsatz- und Kriminalitätsbrennpunkten und zu Straftätern sowie der konsequenten Verfolgung verkehrs-, insbesondere auch zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlicher Verstöße. Die Gütersloher Polizeibeamten, die durch Kräfte einer Einsatzhundertschaft aus Münster unterstützt wurden, führten an diesem Tag insbesondere Fahrzeug- und Personenkontrollen an Einsatz- und Kriminalitätsbrennpunkten sowie auf potentiellen An- und Abreisewegen von Straftätern und Verkehrskontrollen durch. Ein weiterer Schwerpunkt wurde im Bereich der Bekämpfung des Fahrraddiebstahls und des Taschendiebstahls gesetzt; weiterhin wurden Haftbefehle vollstreckt.
Die Beamten kontrollierten in der Zeit von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr insgesamt 327 Personen. Es wurden sieben Strafanzeigen gefertigt, davon eine gegen eine Frau wegen illegalen Aufenthaltes. Die Frau wurde vorläufig festgenommen. Fünf Männer aus dem nordafrikanischen Bereich wurden nach mehreren gemeinschaftlich begangenen Ladendiebstählen im Gütersloher Innenstadtbereich durch Polizeibeamte zunächst verfolgt. Am Hauptbahnhof konnten die Beschuldigten schließlich durch die eingesetzten Kräfte vorläufig festgenommen werden. Zwei Haftbefehle wurden vollstreckt.
Insgesamt wurden 3504 Fahrzeuge überprüft. 308 Ordnungswidrigkeiten sowie drei Strafanzeigen wegen Verkehrsverstößen wurden gefertigt. Wegen des Verdachts auf Drogenkonsum beim Führen eines Fahrzeugs wurden auf richterliche Anordnung bei vier Verkehrsteilnehmern Blutproben entnommen.
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