POL-VER: ++ Auffahrunfall fordert Verletzte ++ 22-Jähriger nach Verkehrsunfall in Lebensgefahr (mit Bild)++

12.08.2016 – 13:27
POL-VER: ++ Auffahrunfall fordert Verletzte ++ 22-Jähriger nach Verkehrsunfall in Lebensgefahr (mit Bild)++
Der VW Passat des 22-Jährigen wurde durch die Wucht des Aufpralls zerstört

Landkreis Osterholz (ots) -

Auffahrunfall fordert Verletzte Grasberg. Ein Auffahrunfall auf der Huxfelder Straße forderte am  Donnerstag, gegen 16:30 Uhr, eine verletzte Frau. Als die 41-jährige  Opel-Fahrerin an der Einmündung zur Speckmannstraße einbiegen wollte  und daher verkehrsbedingt anhielt, fuhr eine nachfolgende 63-jährige  Skoda-Fahrerin auf. Die 41-Jährige wurde dabei leicht verletzt, an  den Autos entstand ein Schaden von rund 5000 Euro. Gegen die  63-Jährige leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen fahrlässiger  Körperverletzung ein.   22-Jähriger nach Verkehrsunfall in Lebensgefahr Lilienthal. Am Donnerstagabend kam es kurz nach 19 Uhr zu einem  schweren Verkehrsunfall auf der Moorhauser Landstraße. Ein  22-jähriger Fahrer eines VW Passat war hier von der Hauptstraße  kommend in Richtung Lilienthaler Allee unterwegs, als er zum Ende  einer Linkskurve mit seinem Pkw nach rechts von der Fahrbahn abkam,  gegen einen massiven Baum prallte und schließlich in einem Graben zum Stehen kam. Bei dem Unfall wurde der Fahrer im Fahrzeugwrack  eingeklemmt und schwer verletzt. Die Ortsfeuerwehr Lilienthal, die  mit insgesamt 26 Kräften vor Ort war, musste die linke Fahrzeugseite  aufschneiden und aufspreizen, um den Mann aus dem Auto zu befreien.  Der Passat wurde durch die Wucht des Aufpralls völlig zerstört. Der  entstandene Sachschaden wird auf 10.000 Euro geschätzt. Das Auto des  22-Jährigen stellte die Polizei Lilienthal sicher. Die Moorhauser Landstraße musste von der Feuerwehr Lilienthal  gesperrt werden, der Verkehr wurde abgeleitet. Nach der Bergung und  der Unfallaufnahme wurde die Fahrbahn gegen 21 Uhr wieder  freigegeben. Der 22-Jährige musste mit einem Rettungswagen in eine Klinik gefahren werden. Seine Verletzungen sind so schwer, dass Lebensgefahr besteht. Der Unfallort befindet sich innerorts, somit ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Bisherigen Ermittlungen zufolge dürfte der Mann mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein.  

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