Ulm (ots) - Gegen 22.40 Uhr wollte der 40-Jährige als Fahrer eines Sattelzugs von der Stahlstraße nach rechts in die Frühlingstraße abbiegen. Er streifte dabei einen VW. Dieser stand am Fahrbahnrand. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizisten, dass der Fahrer nach Alkohol roch. Ein Test bestätigte den Verdacht, dass er betrunken war. Er musste daher mit auf das Polizeirevier. Dort nahm ihm ein Arzt Blut ab. Den Führerschein des Mannes behielten die Beamten ein. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Bei dem Unfall entstand rund 2.000 Euro Schaden.
Hinweis der Polizei:
- Alkohol und das Fahren mit einem Fahrzeug passen nicht zusammen. Trennen Sie daher immer Trinken und Fahren! - Neben Bußgeld oder Strafanzeige können Sie bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss auch Ihren Versicherungsschutz verlieren. Hohe Rückforderungen der Versicherung können in diesem Fall auf Sie zu kommen. - Ist Ihr Führerschein wegen Alkohols erst mal weg, ist der Wiedererwerb teuer und nicht immer erfolgreich.
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