Osnabrück/Nordhorn/ Oldenburg/Gronau/Bergisch Gladbach/Amsterdam (ots) - In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück führt die Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) Osnabrück, Fachkommissariat Bandenkriminalität, ein Ermittlungsverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Diebstahls. Eine bis dato unbekannte Tätergruppierung hat in den zurückliegenden Wochen u. a. in den angrenzenden Bereichen Oldenburg, Grafschaft Bentheim sowie bis in das Westfälische hineinreichend, in Schwimmbädern und Wellnessoasen diverse Diebstähle verübt. In Bramsche, Bad Rothenfelde und in Rieste am Alfsee waren Taten zudem geplant. Die Bandenmitglieder spezialisierten sich auf das Entwenden hochwertiger Fahrzeuge und gingen dabei wie folgt vor:
Sie beobachteten den Parkplatz der jeweiligen Einrichtung und wenn Personen mit hochwertigen Kraftfahrzeugen den Parkplatz befuhren und das Schwimmbad aufsuchten, folgten sie ihnen in das Innere des Gebäudes. Dort beobachteten die Täter den Besucher und brachen den vom Gast genutzten "Spind" auf. In diesem befand sich dann neben Geldbörsen und anderen Wertgegenständen der zum Pkw befindliche Originalschlüssel. Anschließend verließ der Täter das Bad und begab sich zielgerichtet zum anvisierten Pkw und entwendete diesen.
Erlangten die Täter Hinweise auf den Wohnort des Geschädigten, sei es durch Ausweispapiere oder den im Fahrzeug befindlichen Fahrzeugschein, so fuhren sie unmittelbar zu dieser Anschrift und brachen dort ein oder nutzten ggf. den zuvor aus dem Spind entwendeten Haustürschlüssel. Aus den Wohnungen nahm die Tätergruppierung eine Vielzahl von Gegenständen wie Bargeld, Schmuck, Bekleidung und in einem Fall auch einen Möbeltresor mit.
Die Ermittlungen der jeweils einzeln zuständigen Polizeidienststellen in Zusammenarbeit mit der ZKI Osnabrück ergaben Zusammenhänge zu Straftaten gleicher Art in Bergisch Gladbach, Gronau und in Oldenburg. Einer der entwendeten PKW war bereits einige Tage nach Tatausführung in Amsterdam aufgefunden und sichergestellt worden. Die Ermittlungsbehörden mussten in diesem besonderen Fall von einer überörtlich agierenden reisenden Tätergruppierung ausgehen.
Anfang August wurde durch eine Streife der Autobahnpolizei an der Abfahrt Osnabrück / Hasbergen auf der BAB 30 ein Pkw Mercedes angehalten und überprüft. Am Fahrzeug befanden sich belgische Kennzeichen.
Im Fahrzeug saßen zwei männliche Personen, die sich auf Nachfrage nach ihrem Zielort in ihren Aussagen verstrickten und somit das Interesse der beiden Beamten weiter auf sich zogen. Bei der näheren Personalienüberprüfung wies sich einer der beiden Niederländer mit einem entwendeten und gefälschten Führerschein aus. Die weitere Kontrolle ergab, dass es sich bei dem Pkw um ein in der Grafschaft Bentheim entwendetes Fahrzeug (Foto) handelte, welches mit belgischen Doublettenkennzeichen versehen war.
Weitere im Fahrzeug vorgefundene Gegenstände legten den Verdacht nahe, dass es sich bei den zwei Niederländern um Bandenmitglieder der hier im Focus der Ermittler stehenden Tatserie handeln könnte.
Nach Festnahme der beiden männlichen Beschuldigten und weiteren Ermittlungen, erfolgten aufgrund von der Staatsanwaltschaft in Amsterdam umgehend bewilligter Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Osnabrück am selben Tage und am Folgetage Wohnungsdurchsuchungen in Amsterdam. An diesen Maßnahmen nahmen auch Beamte der ZKI Osnabrück teil. Die Durchsuchungen führten zum Auffinden von weiteren Beweismitteln, die zur Klärung nicht nur dieser Straftatenserie führten.
Danach dürfte es sich bei den Festgenommenen um Mitglieder einer international tätigen Bande handeln, die nicht nur in Deutschland sondern auch in Belgien Straftaten dieser Art begangen haben sollen. Ein Anfang August in Belgien entwendeter Pkw Volvo konnte in einem Parkhaus in Amsterdam festgestellt und beschlagnahmt werden, nachdem in der Wohnung bei einem der Beschuldigten neben diversem Diebesgut auch der Fahrzeugschlüssel aufgefunden worden war.
Der entstandene Gesamtschaden der Pkw Diebstähle mit den Wohnungseinbruch-diebstählen dürfte sich auf eine geschätzte Höhe von ca. 500.000 Euro belaufen.
Beide Personen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Osnabrück vorgeführt; dieser erließ Haftbefehl. Seitdem befinden sich die zwei Niederländer in Deutschland in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich sind sie auch geständig und lassen sich zu einzelnen Taten ein.
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