Köln (ots) - Unsere Veröffentlichung der Pressemitteilung zur Empfehlung an die Kölner Sportstätten GmbH, keinen Veranstaltungsvertrag mit den Organisatoren des "24. Internationalen Kurdischen Kulturfestivals" abzuschließen, hat zu vielfältigen Reaktionen unter anderem in den Sozialen Medien geführt. Die Meldung wurde in den ersten 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung mehr als 250.000 Mal aufgerufen und vielfach sehr emotional kommentiert. Mitunter kam es zu diffamierenden Äußerungen mit strafbarem Inhalt.
Die Polizei Köln hat nun mit einem weiteren Beitrag in facebook reagiert und ruft alle Beteiligten zu einem respektvollen Umgang miteinander und besonnenem Handeln auf.
facebook-Veröffentlichung:
Die Empfehlung an die Kölner Sportstätten GmbH, keinen Veranstaltungsvertrag mit den Organisatoren des "24. Internationalen Kurdischen Kulturfestivals" abzuschließen, hat zu vielfältigen Reaktionen im öffentlichen Raum und in den Sozialen Netzwerken geführt. Allein die Pressemitteilung der Polizei Köln wurde bei facebook in den ersten 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung mehr als 250.000 Mal aufgerufen und vielfach sehr emotional kommentiert.
Dabei wird wiederkehrend Bezug zu der Versammlung am 31. Juli gegen den Militärputsch in der Türkei genommen. Im Gegensatz zu dem geplanten kurdischen Kulturfest handelte es sich dabei jedoch um eine angemeldete Versammlung. Bei dieser Versammlung wurde im Vorfeld fortwährend geprüft, ob Sicherheitsaspekte ein Verbot erforderlich machten. Die Polizei erteilte schließlich strenge Auflagen zum Ablauf der Versammlung. Diese wurden konsequent durchgesetzt.
Unsere Empfehlung an die Kölner Sportstätten GmbH, keinen Veranstaltungsvertrag mit den Organisatoren des "24. Internationalen Kurdischen Kulturfestivals" abzuschließen, resultiert aus Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen sowie unserer aktuellen Einschätzung der Sicherheits- und Gefährdungslage. Unsere Empfehlung ist ausdrücklich nicht als Diskriminierung der Volksgruppe der Kurden zu verstehen.
Den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nach handelt es sich bei dem kurdischen Kulturfestival um eine der wichtigsten Aktivitäten zur Unterstützung der von der Europäischen Union als Terrororganisation gelisteten "Arbeiterpartei Kurdistans" PKK. Die PKK ist in Deutschland verboten. Dieses Verbot schließt die Betätigung und die Verwendung der Symbole der Vereinigung ein. Verstöße gegen dieses Verbot stellen Straftaten gegen das Vereinsgesetz dar.
Trotz dieses Verbotes wurden bei dem letzten im Rheinenergiestadion durchgeführten Kulturfestival 2011 mehrere tausend Fahnen und Plakate der PKK gezeigt. Zudem wurde die Rede eines hochrangigen Funktionärs über eine Videoleinwand eingespielt, der in einen Kampfanzug gekleidet vor einer PKK-Fahne posierte. Auch in den Folgejahren kam es zu vergleichbaren Straftaten im Zusammenhang mit der Veranstaltungsreihe der "Kulturfestivals".
Die Aufgabe der Polizei ist es, derartige Straftaten zu verhindern und konsequent zu verfolgen.
Als 2012 in Mannheim im Rahmen eines kurdischen Kulturfestivals das Tragen eines mit verbotener PKK-Symbolik bedruckten T-Shirts unterbunden werden sollte, kam es zu massiven Übergriffen durch eine etwa 50-köpfige Personengruppe. Dieses Beispiel belegt die hohe Emotionalisierung der Beteiligten.
Gerade auch in Folge der jüngsten gewalttätigen Konflikte in der Türkei stellen wir fest, dass sich diese Emotionalisierung der hier lebenden Türken und Kurden weiter steigert. Dies zeigt sich auch anhand der Reaktionen auf unsere Empfehlung an die Kölner Sportstätten GmbH in den Sozialen Netzwerken. Auf unserer facebook-Seite kommt die derzeitig stark aufgeladene Stimmung auf türkischer und kurdischer Seite durch gegenseitige Beleidigungen und Diffamierungen zum Ausdruck.
Diese Reaktionen belegen die Richtigkeit unserer Einschätzung hinsichtlich der zu erwartenden Sicherheitslage im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung. Wir rechnen insbesondere damit, dass sich beim Aufeinandertreffen von mit der PKK-sympathisierenden Kurden und nationalistischen Türken bzw. Deutschen mit türkischem Migrationshintergrund die bislang verbal aggressive Stimmung in gewalttätigen Ausschreitungen entladen kann. Erst im April kam es zu einer solchen Gewalteskalation, als in der Keupstraße im Nachgang zu einer Versammlung mehrere kurdische Volkszugehörige einen mutmaßlichen nationalistischen Türken als solchen erkannten, ihn schwer verletzten und seinen Pkw total zerstörten.
Daher halten wir unsere Empfehlung an die Kölner Sportstätten GmbH, den Veranstaltungsvertrag nicht zu unterzeichnen, für richtig. Wir haben uns in diesem Zusammenhang auch selbstkritisch mit der Frage auseinandergesetzt, warum diese Empfehlung nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Kölner Sportstätten GmbH gegenüber abgegeben wurde.
Bei bisherigen Veranstaltungen dieser Art wurde die Strafverfolgung seitens der Polizei in geeigneter Weise sichergestellt. Die Entwicklung des Konfliktes zwischen Kurden und nationalistischen Türken bzw. Deutschen mit türkischem Migrationshintergrund in Deutschland wird durch die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder fortlaufend bewertet. Nach aktueller Einschätzung ist eine Verschärfung der Gefährdungslage festzustellen, die eine Anpassung polizeilichen Handels erforderlich macht. Dieses Erfordernis war zum Zeitpunkt der ersten Abstimmungsgespräche nicht abzusehen.
Die Polizei Köln unternimmt große Anstrengungen, um die Sicherheit in den Städten Köln und Leverkusen zu gewährleisten. Wir schöpfen alle Möglichkeiten aus, um die Begehung von Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern und festgestellte Verstöße konsequent zu ahnden. Dies gilt auch für die bereits erwähnten strafrechtlich relevanten Äußerungen in den Sozialen Netzwerken.
Wir haben Verständnis für die Betroffenheit der Beteiligten. Bei allen Emotionen bitten wir um besonnenes Handeln und einen respektvollen Umgang miteinander. (og)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de