Elmshorn: (ots) - Zufällig ist eine Polizeistreife aus Elmshorn in der vergangenen Nacht dort gewesen, wo genau das, womit drei junge Radfahrer schon irgendwie gerechnet hatten, letztlich auch passiert ist: Ein alkoholbedingter Sturz.
Gemeinsam waren die drei (17, 18, 18 Jahre) von einer Party gekommen und waren mit ihren Fahrrädern auf dem Heimweg. Zwei von ihnen hatten es aufgrund ihres Alkoholkonsums schwer, die Balance zu halten, so dass die drei eigenen Angaben zufolge Teile der Strecke schon geschoben hatten. An der Wittenberger Straße angekommen, sahen die Freunde es dann endgültig selbst ein, sie wollten ab da die Räder nur noch schieben.
Das Bild, das sich den kurz darauf zufällig an dieser Gruppe vorbeifahrenden Polizisten bot, ließ die Beamten schon erahnen, dass hier Alkohol im Spiel ist. Während zwei der jungen Männer auf dem Radweg der Wittenberger Straße an ihren Rädern standen, kletterte der Dritte gerade aus dem daneben verlaufenden Straßengraben. Der Gestürzte, ein 18-jähriger Elmshorner, gab später an, er habe sich an den Rand des Radweges setzen müssen, sei dann aber aufgrund von anhaltenden Gleichgewichtsproblemen rückwärts in den Graben gefallen. Sein Atemalkoholwert lag bei 1,19 Promille. Auch der zweite 18-Jährige zeigte den Beamten noch anschaulich, dass er nicht mehr in der Lage war, Rad zu fahren. Er stieg trotz der Aufforderung der Polizei auf sein Rad und fuhr in Schlangenlinien in Richtung Hamburger Straße davon. Ein Polizist stoppte den Elmshorner kurzerhand. Der Atemalkoholtest bei ihm lag sogar im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer, bei über 1,6 Promille.
Bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen sind Radfahrer nach den Führern von Pkw als zweitgrößte Gruppe beteiligt. Radfahrten unter Alkoholeinfluss zählen zu den Hauptunfallursachen für Radunfälle. Seit Jahren steigt der durch die Blutproben ermittelte Durchschnitts-Alkoholwert bei Radfahrern weiter an.
Auch die beiden 18-Jährigen mussten mit zur Blutentnahme. Das Ergebnis steht noch aus. Gegen sie wird wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Der dritte Radfahrer hatte deutlich weniger getrunken, im wird keine Straftat vorgeworfen.
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