Görlitz (ots) - Zweimal klickten die Handfesseln am vergangenen Wochenende bei der Ludwigsdorfer Bundespolizei.
Bei der Überprüfung der Personalien eines polnischen Bürgers stellten die kontrollierenden Beamten am Freitagnachmittag in der Görlitzer Uferstraße eine entsprechende Fahndungsnotiz fest. Weil der mehrfach wegen Diebstahls Angeklagte zu einer Ende März anberaumten Hauptverhandlung nicht erschienen war, war durch das Amtsgericht Görlitz die Sitzungshaft angeordnet und Haftbefehl erlassen worden. Der 39-Jährige wurde nach seiner Festnahme dem Haftrichter am Amtsgericht Görlitz vorgeführt. Nachdem der Haftbefehl in Vollzug gesetzt wurde, übernahmen ihn am Samstag Görlitzer Justizvollzugsbeamte.
Wenig später trafen die Bundespolizisten in Krauschwitz auf eine polnische Frau, nach der die Staatsanwaltschaft Görlitz per Vollstreckungshaftbefehl fahndete. Die im polnischen Bogatynia (Reichenau i. Sachsen) lebende 25-Jährige war wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz vom Amtsgericht Bautzen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Ihr fehlten letztlich die notwendigen finanziellen Mittel, um die offene Geldstrafe i. H. v. 892,50 Euro begleichen zu können. Noch am gleichen Abend übernahmen sie Chemnitzer Justizvollzugsbeamte.
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