Ahaus-Wüllen (ots) - Am frühen Sonntagmorgen feierte ein 18-Jähriger aus Ahaus bei einer Party in Ahaus-Wüllen. Um 2:50 Uhr beabsichtigte er die Party mit seinem PKW zu verlassen, obwohl er reichlich Alkohol getrunken hatte. Eine Zeugin bemerkte dies und forderte ihn auf, den PKW stehen und sich nach Hause bringen zu lassen. Ihre Bemühungen blieben ohne Erfolg - der junge Mann ließ sich nicht umstimmen. Zur Verhinderung der Fahrt parkten zwei andere Zeugen mit ihren PKWs sein Fahrzeug zu. Der junge Mann blieb unbeirrbar. Er schloss sich in seinen PKW ein, worauf die Zeugin die Polizei verständigte. Bevor die Polizei eintraf, hatte er seinen PKW gestartet und zurückgefahren, um aus der Parklücke herauszufahren. Dabei beschädigte er die Stoßstange des hinter ihm stehenden Fahrzeugs mit seiner Anhängerkupplung. Es entstand ein Sachschaden von 350 Euro. Trotz reuiger Einlassung, einen Fehler gemacht zu haben, wurde ihm eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Die Polizei ermittelt jetzt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss.
Salthammer, KHKin
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