POL-BI: Betrunkener ohne Helm und Fahrerlaubnis mit gestohlenem Roller unterwegs

25.08.2016 – 11:07

Bielefeld (ots) - KL/ Bielefeld/ Mitte- Ein alkoholisierter Rollerfahrer war am Dienstag, 23.08.2016, ohne Helm und Versicherungskennzeichen auf der Otto-Brenner-Straße unterwegs. Als die Beamten den Fahrer anhalten wollten, verlor dieser aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle und stürzte. Der Leichtverletzte besaß keine Fahrerlaubnis und hatte vor Fahrtantritt Alkohol und Drogen konsumiert.

Gegen 23:30 Uhr bemerkten Polizeibeamte im Rahmen der Streife einen Kleinkraftrad-Fahrer, der mit aufheulendem Motor und überhöhter Geschwindigkeit die Otto-Brenner-Straße in Richtung Oldentruper Straße befuhr. Da der Mann keinen Helm trug und sich an dem Roller kein Versicherungskennzeichen befand, gaben sie dem Fahrer Anhaltezeichen.

Der Rollerfahrer bemerkte den Streifenwagen und bog schnell in eine Hotelzufahrt ein. In Höhe der Straßenbahnschienen verlor er die Kontrolle über seinen Roller und stürzte zu Boden. Die Polizeibeamten leisteten sofort Erste Hilfe und sicherten die Unfallstelle ab. Eine alarmierte Rettungswagenbesatzung stellte oberflächliche Schürfwunden fest. Der verunglückte Rollerfahrer lehnte eine Behandlung im Krankenhaus ab.

Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Roller ohne Schlüssel gestartet worden war. Da der Fahrer keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte, stellten die Polizisten den stark beschädigten Roller sicher.

Im Gespräch fielen den Polizeibeamten ein Alkoholgeruch in der Atemluft und eine lallende Sprache beim 19-jährigen Rollerfahrer auf. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest verlief positiv. Der Bielefelder gab außerdem zu, vor Fahrtantritt Marihuana geraucht zu haben. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte der 19-Jährige ebenfalls nicht vorweisen.

Für die Entnahme einer Blutprobe brachten die Beamten den Bielefelder in ein Krankenhaus. Dort beleidigte er die Polizisten und prahlte damit, noch in der Nacht mit einem PKW unerlaubterweise fahren zu wollen.

Aufgrund seiner enthemmten und uneinsichtigen Verhaltensweise wurde der 19-Jährige zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten noch eine Tüte mit Drogen in der Hosentasche. Der Bielefelder durfte das Polizeipräsidium am nächsten Morgen verlassen.

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