Viersen-Rahser (ots) - Nach einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen und einer verletzten Person flüchtete der Verursacher von der Unfallstelle. Das Verkehrskommissariat bittet nunmehr Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder zu dem Fahrer des unfallflüchtigen Pkw machen können, sich unter der Rufnummer 02162/377-0 zu melden. Am Montagnachmittag, 29.08.2016, um 16.38 Uhr, fährt der Fahrer eines schwarzen Pkw VW Passat auf einen verkehrsbedingt an einer Bedarfsampel an der Süchtelner Straße haltenden Pkw Suzuki eines 25-jährigen Vierseners auf. Durch die Wucht des Aufpralls wird der Pkw Suzuki auf den davor wartenden Pkw Ford eines 26-jährigen Süchtelners geschoben. An allen drei Fahrzeugen entsteht Sachschaden. Der 25-jährige Viersener zieht sich leichte Verletzungen zu. Aus dem verursachenden Fahrzeug, dem schwarzen Pkw VW stieg nach übereinstimmenden Zeugenangaben eine Frau auf der Beifahrerseite aus, erklärte: "Da ist ja nichts dran", und stieg wieder in den Pkw ein, der sich daraufhin von der Unfallstelle entfernte, ohne Angaben zur Person des Fahrers oder der Art der Unfallbeteiligung zu ermöglichen. Fahrer dieses Pkw soll nach Zeugenangaben ein etwa 35 - 40 Jahre alter Mann gewesen sein. Da die Zeugen das Kennzeichen dieses Pkw abgelesen hatten, suchten die Beamten die Halteranschrift auf und fanden dort einen schwarzen VW Passat mit einem entsprechenden Frontschaden. Nach Angaben der Halterin hatte ein 28-jähriger Bekannter den Wagen gefahren, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Kurz vor Eintreffen der Beamten an der Halteranschrift hatte er sich vermutlich mit einem Fahrrad entfernt. Die Beamten legten entsprechende Anzeigen gegen den bislang unbekannten Fahrer des verursachenden Pkw, sowie gegen die Halterin vor. Hinweise von Zeugen auf den mutmaßlichen Fahrer und dessen Aufenthaltsort nimmt das Verkehrskommissariat unter der oben genannten Telefonnummer entgegen. Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern es handelt sich um eine Straftat, die neben einer empfindlichen Geldstrafe auch eine Gefängnisstrafe zur Folge haben kann. Ganz zu schweigen von der moralischen Verwerflichkeit. Denn durch den Versuch, sich seiner Verantwortung zu entziehen, lässt man unter Umständen den oder die Geschädigten verletzt zurück, oder sie bleiben möglicherweise auf ihrem erlittenen Schaden sitzen. /my (1120)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Harald Moyses
Telefon: 02162/377-1192
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de