Cuxhaven (ots) - Hemmoor
Landwirtschaftlicher Anhänger ohne Zulassung und Pflichtversicherung
Beamte des PK Hemmoor stellten bei einer Kontrolle eines Einwohners der Samtgemeinde Am Dobrock am Samstag Vormittag in der Wingst fest, dass der Anhänger des landwirtschaftlichen Zuges nicht zugelassen und nicht versichert war. Den Mann erwartet nun ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Landwirtschaftliche Anhänger sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassungsfrei. Sie dürfen nur auf landwirtschaftlichen Betrieben für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Weiterhin müssen sie am Heck mit einem 25 Km/h Schild gekennzeichnet sein und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h darf nicht überschritten werden. Darüberhinaus ist ein Wiederholungskennzeichen von einem zugelassenen Fahrzeug des Betriebes vorgeschrieben.
Trunkenheit im Straßenverkehr
Ein 16 jähriger aus der Samtgemeinde Am Dobrock wurde am Samstag Früh gegen 05.00 Uhr mit seinem Mofa von Beamten des Polizeikommissariats Hemmoor in Cadenberge angehalten und kontrolliert. Dabei wurde eine Alkoholbeeinflussung bei dem Jugendlichen festgestellt. Eine Atemprobe am gerichtsverwertbaren Alkomaten auf der Dienststelle des PK Hemmoor ergab einen Alkoholwert, der eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich zieht. Die Weiterfahrt wurde dem Jugendlichen untersagt und der junge Mann Mann wurde seiner Mutter übergeben.
Geestland und BAB 27
Am 03.09.2016, gegen 12:00 Uhr fuhr ein junger Mann (19 Jahre) aus Oldenburg aus Unachtsamkeit auf einem vor ihm fahrenden Geländewagen auf. Der 19jährige befuhr die Bundesautobahn 27 von Bremerhaven in Richtung Cuxhaven, als er den Geländewagen eines 55jährigen aus Ottersberg vor der Anschlussstelle Altenwalde übersah. Am Pkw des Oldenburgers entsand Totalschaden, am Geländewagen 2000EUR. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.
Cuxhaven
Am 04.09.2016, gegen 13:10 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein 52jähriger Mann aus Witten in der Neufelder Straße auf. Der Mann lenkte sein Fahrzeug mehrfach in den Gegenverkehr und missachtete im weiteren Verlauf viele Verkehrsregeln. Eine Überprüfung ergab, dass der Mann zwar nüchtern, aber offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war sein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Durch seine Fahrweise kam es beinahe zu mindestens acht Unfällen. Die Beamten gingen davon aus, dass nur durch Zufall kein Personen- oder Sachschaden entstand. Aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt, der Führerschein und der Zündschlüssel seines Pkw sichergestellt.
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Tim Bartosch, Polizeihauptkommissar
Polizeiinspektion Cuxhaven
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