Konstanz (ots) - Verkehrsunfall
Langenargen
Ca. 1.500 Euro Sachschaden entstand am Peugeot einer 41 Jahre alten Frau, die am Donnerstagabend gegen 19.15 Uhr auf der Lindauer Straße ortseinwärts fahrend von der Sonne geblendet wurde, eine Verkehrsinsel und zwei darauf stehende Verkehrszeichen überfuhr. Der Schaden an der Verkehrseinrichtung beträgt ca. 600 Euro.
Versuchter Einbruch
Tettnang
Ein Zugangstor und ein Fenster zu einem Geschäft an der Bechlinger Straße hielten in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag mehreren Hebelversuchen stand, sodass dem oder den Tätern ein Eindringen verwehrt wurde. Der verursachte Sachschaden beträgt ca. 500 Euro.
Verkehrsunfall
Tettnang
Leichte Verletzungen zog sich ein 38 Jahre alter Fahrradfahrer bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagvormittag gegen 10.00 Uhr in Pfingstweid zu, am beteiligten Pkw entstand ca. 1.500 am Fahrrad der 38-Jährigen ca. 400 Euro Sachschaden. Beim Abbiegen von der Tettnanger Straße auf einen rechts gelegenen Hofraum übersah ein 50 Jahre alter Fahrer eines Opel beim Überfahren des rot markierten Fahrradweges den ordnungsgemäß in dieselbe Richtung auf dem Radweg fahrenden 38-Jährigen, wodurch dieser nach einem Streifvorgang stürzte. Sonnenblendung soll mitursächlich für das Übersehen gewesen sein. Ein Rettungswagenteam brachte den Verletzten zur ambulanten Behandlung ins Klinikum Tettnang.
Betrug
Immenstaad
Ein Verkehrsteilnehmer informierte am Mittwochabend die Polizei, nachdem er einem mit seinem rumänischen Audi an der Bushaltestelle im Bereich der Claude-Dornier-Straße neben der B 31 stehenden Mann aus Mitleid 20 Euro gegeben hatte. Der 42-Jährige hatte den Anrufer angehalten und vorgegeben, dass er kein Benzin mehr im Tank habe. Auf der Weiterfahrt sah der Anfufer im Rückspiegel, dass der 42-'Jährige weiter versuchte Verkehrsteilnehmer anzuhalten. Bei einer Kontrolle konnte der Mann im Bereich der Zeppelinstraße in Friedrichshafen festgestellt werden. In gleicher Weise versuchte dieser wieder eine Notlage vorzutäuschen. Da der Mann in letzter Zeit mehrfach in gleicher Weise aufgefallen war, ordnete der kontaktierte Staatsanwalt die Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 50 Euro zur Sicherung des eingeleiteten Strafverfahrens wegen Betrug an.
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