Ulm (ots) - In der Neuen Straße wurde am Samstagabend gegen 21.30 Uhr ein Autofahrer kontrolliert. Der Fahrer hatte offensichtlich Alkohol in nicht geringer Menge getrunken. Der gemessene Atemalkoholwert lag oberhalb des Grenzwertes der absoluten Fahruntauglichkeit. Beim Fahrer wurde eine Blutprobe erhoben und sein Führerschein beschlagnahmt. Eine Strafanzeige wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt wird der Staatsanwaltschaft Ulm vorgelegt.
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