Görlitz (ots) - Fast zur gleichen Zeit sind der Bundespolizei gestern gegen Mittag in Görlitz zwei Fahndungserfolge gelungen.
So lief zunächst ein Unbekannter einer Streife in der Parkstraße in die Arme. Der Mann ohne festen Wohnsitz konnte sich nicht ausweisen. Über eine daraufhin durchgeführte erkennungsdienstliche Behandlung kam ans Licht, dass nach dem in Winterberg geborenen 31-Jährigen gefahndet wurde. Die Fahndungsnotiz kam von der Staatsanwaltschaft Arnsberg, die einen Haftbefehl ausgestellt hatte. Schließlich konnte der Verurteilte die vom Amtsgericht Medebach angeordnete Geldstrafe (300,00 Euro) nicht bezahlen. Deshalb kam er in eine Justizvollzugsanstalt.
Ein ebenfalls 31-Jähriger wurde an der Kreuzkirche festgenommen. Allerdings verlief diese Festnahme alles andere als ruhig. Als der Verurteilte die Beamten erkannte, legte er einen Sprint ein. Weit kam er letztlich nicht, nach ca. 300 Metern ging ihm möglicherweise die Puste aus. Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen Görlitzer, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vorlag. Grund für den Haftbefehl war eine gerichtliche Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz. Die wegen Diebstahls angeordnete Geldstrafe i. H. v. 1094,75 Euro konnte auch in diesem Fall nicht beglichen werden. Insofern öffneten sich auch hier die Tore der Vollzugsanstalt.
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