Ulm (ots) - Eine Polizeistreife fand den auf der Fahrbahn liegenden 35-Jährigen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert der um einiges über der für Fahrradfahrer geltenden 1,6-Promille-Grenze lag. Der Mann wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt. Den Ermittlungen nach war er mit seinem Fahrrad auf dem Heimweg gewesen und gegen 2.30 Uhr in der Ortsdurchfahrt ohne Fremdbeteiligung gestürzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass sich Fahrradfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar machen können. Dies ist der Fall wenn sie Ausfallerscheinungen haben und zum Beispiel Verkehrsregeln missachten, Schlangenlinien fahren oder einen Unfall verursachen.
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