BPOLI LUD: Wegen Diebstahls ersatzweise in die JVA

20.09.2016 – 12:48

Görlitz (ots) - Im Februar dieses Jahres erließ das Amtsgericht Görlitz gegen einen 38-Jährigen aus der Neißestadt einen Strafbefehl wegen Diebstahls. Weil der Verurteilte die angeordnete Geldstrafe i. H. v. 520,00 Euro später nicht bezahlte, stellte die Staatsanwaltschaft Görlitz Ende August einen Vollstreckungshaftbefehl auf ihn aus. Gestern Abend dann klickten in der Konsulstraße die Handfesseln. Dort trafen Bundespolizisten auf den gesuchten Mann und kontrollierten ihn. Dieser konnte oder wollte die offene Forderung abermals nicht begleichen. Schließlich musste er deshalb ersatzweise in die Justizvollzugsanstalt.

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