Mettmann (ots) - Neue gesellschaftliche Herausforderungen, Aufgabenwachstum und -veränderungen, einhergehend mit leicht rückläufigen Mitarbeiterzahlen, stellen Arbeit und Organisationsstruktur der Kreispolizeibehörde Mettmann immer wieder auf den behördeneigenen Prüfstand. Erklärte Ziele dabei sind eine insgesamt effizientere Polizeiarbeit, die Sicherung hoher Arbeitsqualität und mehr Bürgernähe. Ergebnis dieser Betrachtungen und intensiver Prüfungen ist die aktuell gefallene Entscheidung, dass sich die Polizei im Kreis Mettmann in organisatorisch veränderter Form aufstellen wird.
Hauptziel der organisatorischen Änderungen wird es sein, die Zuständigkeitsbereiche regionaler Kriminalkommissariate, Verkehrskommissariate und polizeilicher Wachbereiche deckungsgleich zu gestalten. In zwei zeitlich kurz aufeinander folgenden Schritten bis zum Jahreswechsel 2016/2017 sollen damit erkannte Reibungsverluste minimiert werden.
Die Polizeiwache und das Regionalkommissariat Ratingen werden demnächst für die Städte Ratingen und Mettmann, die Polizeiwache und das Regionalkommissariat Velbert für die Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath zuständig sein.
Die Stadt Hilden, in welcher in vergangenen Jahren räumlich keine kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung vertreten war, bekommt ein eigenes Kriminalkommissariat. Die häufig erforderlichen - dabei nachweislich doch gerade immer wieder erfolgreichen - "kurzen Wege" zwischen Angehörigen des Wach- und Bezirksdienstes sowie der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung waren durch eine räumliche Trennung bisher deutlich erschwert. Die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung für die Stadt Erkrath erfolgte bislang von Ratingen aus, gleiches geschah für die Stadt Haan aus Langenfeld. Dies bedeutete sowohl für die polizeilichen Ermittler, aber auch für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger vergleichsweise "lange Wege". Zukünftig werden die Polizeiwache und das neue Regionalkommissariat Hilden für die Städte Hilden, Erkrath und Haan zuständig sein. Die Zuständigkeit für die Städte Langenfeld und Monheim am Rhein bleibt unverändert bei der Polizeiwache und dem Regionalkommissariat Langenfeld.
Das bereits für Hilden begründete Erfordernis von "kurzen Wegen" in deckungsgleichen Zuständigkeiten gilt in vergleichbarer Weise auch für die Arbeit der zwei im Kreisgebiet zuständigen Verkehrskommissariate, so dass auch hier eine Anpassung stattfinden wird. Das Verkehrskommissariat Nord mit seinem Sitz in Heiligenhaus ist dann für die Städte Ratingen, Mettmann, Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath zuständig. Die verkehrspolizeiliche Ermittlungsarbeit für die Städte Erkrath, Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am Rhein wird dann vom Verkehrskommissariat Süd mit Sitz in Langenfeld geleistet.
Die Bearbeitung von Wohnungseinbrüchen sowie herausragenden Delikten der Kfz-Kriminalität wurde schon vor Jahren erfolgreich zentralisiert, allerdings zunächst in nur befristet eingerichteten Ermittlungsgruppen. Die Aufklärungsergebnisse in beiden Deliktsbereichen konnten dadurch deutlich verbessert werden. Häufig handelt es sich bei Wohnungseinbrüchen und herausragenden Kfz-Delikten um Bandenkriminalität. Deshalb wird im Zuge der anstehenden Veränderungen nun für diese drei Deliktsbereiche ein zentrales Kriminalkommissariat (KK 15) eingerichtet.
Die vorgesehenen Veränderungen bei den kriminalpolizeilichen Dienststellen und den zwei Verkehrskommissariaten werden im ersten Schritt der Organisationsanpassung zum 15.11.2016 in Kraft treten. Der zweite Schritt mit der Neustruktur der polizeilichen Wachbereiche erfolgt nach aktuellem Planungsstand zum Jahreswechsel 2016/2017.
In allen zehn Städten des Kreisgebietes wird die Polizei auch künftig unverändert rund um die Uhr präsent sein. Überall dort gibt es weiterhin eigene Polizeidienststellen. In sieben Städten wird eine Rund-um-die-Uhr-Besetzung in den örtlichen Polizeiwachen gewährleistet. In Heiligenhaus, Wülfrath und Haan ist montags bis samstags eine einschichtige Besetzung der Polizeiwachen vorgesehen, deren Öffnungszeiten sich eng an örtlichen Bedürfnissen ausrichten sollen. Auch wenn das Stadtgebiet Mettmann künftig zum Zuständigkeitsbereich der Polizei Ratingen gehört, wird die polizeiliche Präsenz in der Kreisstadt dennoch weiterhin unvermindert hoch sein. Denn nach wie vor werden in Mettmann die zentralen Dienststellen der Behördenleitung, der Einsatzbewältigung, der Kriminalitäts- und der Verkehrsunfallbekämpfung sowie die polizeilichen Verwaltungsdienststellen untergebracht sein.
Landrat Thomas Hendele kommentiert als Leiter der Kreispolizeibehörde die Veränderungen der kreisweiten Polizeiarbeit wie folgt: "Organisationsänderungen dürfen niemals Selbstzweck sein. Die Polizei im Kreis Mettmann stellt sich deshalb nach intensiver Prüfung und Planung eigener Arbeitsabläufe und Strukturen bewusst neu auf, um zukünftig für noch mehr Arbeitsqualität, Effizienz und Bürgernähe zu sorgen! Die im Rahmen des Nachersatzes zum 01.09.2016 erfolgte Zuweisung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeibeamten reicht nicht aus, um Pensionierungen und Versetzungen in diesem Jahr auszugleichen. Es ist absehbar, dass auch in den Jahren 2017 und 2018 bei der Personalausstattung der Kreispolizeibehörde keine Verbesserung stattfinden wird. Erst durch den Einstellungsjahrgang 2016 mit 1.920 Anwärterinnen und Anwärtern landesweit besteht für das Jahr 2019 die Aussicht, auch in der Kreispolizeibehörde Mettmann eine Personalverstärkung zu erfahren. Auch deshalb muss unsere Organisationsstruktur unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen neu ausgerichtet werden."
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