Oldenburg (ots) - Am 21.09.2016, gegen 18.00 Uhr, wurde der Polizei eine zerstörte Heckscheibe, eines am Springerweg abgestellten Pkw, gemeldet. Zuvor waren dem Geschädigten Knallgeräusche, wie von einer Spielzeugpistole, aufgefallen. Die Geräusche kamen vom nahegelegenen Brötje-Parkplatz. Gleichzeitig mit der Feststellung, dass die Heckscheibe beschädigt wurde, fuhren drei Jugendliche/junge Männer vom Parkplatz in Rtg. Raiffeisenstraße weg. Diese Personen hatten sich zunächst im Bereich der dortigen Hecke aufgehalten. Auf dem Fluchtweg der Drei wurde im Anschluss eine CO2 -Kartusche gefunden. Daher wird davon ausgegangen, dass wohlmöglich mit einer CO2 -Waffe auf die Heckscheibe geschossen wurde oder es einen Abpraller gegeben hat. Projektile wurden jedoch nicht aufgefunden.
Die Polizei weist insbesondere darauf hin, dass CO2 -Waffen oder auch andere Schußwaffen grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Wer keine Erlaubnis hat, begeht eine Straftat. Außerdem ist das Schießen außerhalb des eigenen Grundstücks verboten. Es muss hierbei auch ausgeschlossen sein, dass Geschosse die Grundstücksgrenzen überwinden können. Schußwaffen sind kein Spielzeug und durch Abpraller kann es zu schweren Verletzungen von Unbeteiligten kommen.
In der Nacht vom 19.09. auf den 20.09. ist es im Bereich der Bahnhofstraße, Höhe KGS, zu einer Sachbeschädigung an einem Pkw gekommen. Die Beifahrerseite eines dunklen Audi wurde mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt.
Zeugen der Vorfälle werden gebeten sich mit der Polizei Rastede in Verbindung zu setzen.
Behrens, PHK und Leiter Polizeistation
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