POL-BI: Oktoberfest ja – Autofahren nein

30.09.2016 – 13:43

Bielefeld (ots) - SR/ Bielefeld - Es ist die Zeit der Oktoberfeste - für viele Besucher ohne den Genuss der ein oder anderen Maß Bier kaum vorstellbar. Jedoch: Biertrinken und Autofahren vertragen sich nicht! Daher: Hände weg vom Steuer nach einem bierreichen Oktoberfest!

Jeder, der sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich verbietet.

Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit - die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1 Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr - bei auffälligem Verhalten, so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Da Alkohol sich bei jedem unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Alkohol zu viel sein. Alkoholtypische Auswirkungen können eine eingeschränkte Wahrnehmung, Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein.

Die Polizei rät: Lassen Sie Ihr Fahrzeug von vornherein stehen, wenn Sie Alkohol trinken wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen um. Oder klären Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt.

"Don`t drink an drive" gilt übrigens auch für Radfahrer! Ab 1,6 Promille sind Sie als Fahrradfahrer absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat! Die Folgen können Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug sein.

Rückfragen bitte an:
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Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


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Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
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Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
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