POL-HSK: „Entschuldigung“ reicht nicht

30.09.2016 – 15:06

Sundern (ots) - Am Donnerstagnachmittag (29. September 2016) kam es auf einem Supermarktparkplatz am Selscheder Weg zu einer Verkehrsunfallflucht. Auf dem beschädigten Fahrzeug wurde mit den Fingern ein "Entschuldigung" geschrieben. Zwischen 16:40 Uhr bis 17:15 Uhr parkte eine 40-jährige Verkehrsteilnehmerin ihren schwarzen Citroen C4 auf dem Parkplatz. Bei der Rückkehr stellte sie einen Schaden am hinteren linken Radkasten fest. Die Beschädigung wurde vermutlich beim Ein- oder Ausparken verursacht. Der Unfallverursacher entfernte sich vom Parkplatz, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Auf die staubige Heckscheibe wurde mit den Fingern das Wort "Entschuldigung" geschrieben. Ob diese Entschuldigung mit der Unfallflucht in Verbindung steht ist nun Bestandteil der polizeilichen Ermittlungen. Sicher ist, dass eine bloße Entschuldigung nicht ausreicht. Ein unfallbeteiligter Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet eine Schadensregulierung einzuleiten und zu ermöglichen. Der einfachste Weg wäre die Benachrichtigung der Polizei! Mögliche Zeugen setzen sich bitte mit der Polizei in Sundern unter 02933 - 90 200 in Verbindung.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
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Holger Glaremin
Telefon: 0291/9020-1140
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