Hamburg (ots) - Bundespolizei muss Jungen in Obhut nehmen-
Am 03.10.2016 gegen 14.00 Uhr informierten besorgte Gäste eines Schnellrestaurants im Hamburger Hauptbahnhof die Einsatzzentrale der Bundespolizei über einen offensichtlich stark alkoholisierten Mann, der einen in seiner Begleitung befindlichen Jungen (m.7) lautstark angeschrien haben soll und sich ordnungsstörend verhält.
Eine umgehend eingesetzte Streife der Bundespolizei traf die Beteiligten im Schnellrestaurant an. Zu Klärung des Sachverhalts wurden der Mann (m.50) sowie der Junge zum Polizeirevier verbracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem deutschen Staatsangehörigen einen Wert von 2,86 Promille. Der stark alkoholisierte Mann gab an, dass er mit der Mutter des Kindes befreundet sei und er die Erlaubnis habe mit dem Jungen essen zu gehen. Aufgrund der starken Alkoholisierung und seinem Verhalten teilten die Polizeibeamten dem Mann mit, dass er die ihm übertragene Aufsichtspflicht in diesem Zustand nicht nachkommen könne. Daraufhin reagierte der polizeilich bekannte Hamburger äußerst aggressiv und musste aus der Polizeiwache verwiesen werden.
Der siebenjährige Junge wurde mit einem Streifenwagen wohlbehalten zur Wohnanschrift der erziehungsberechtigten Mutter verbracht. Diese wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und belehrt. Das entsprechende Jugendamt wurde über den Sachverhalt schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Hinweis: Der Junge wurde vorab vorsorglich in der Wache von seinem aggressiven Begleiter getrennt und von Polizeibeamten betreut. Während der Wartezeit malte der sympathische Junge ein tolles Bild für seine Mutter.
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