POL-UL: (HDH) Heidenheim/Herbrechtingen – Führerschein weg / Betrunkene Autofahrer erwischte die Polizei jetzt in Heidenheim und Herbrechtingen.

04.10.2016 – 14:17

Ulm (ots) - Am Sonntag gegen 19.30 Uhr fiel ein Citroen einer Autofahrerin zwischen Anhausen und Herbrechtingen auf. Der Citroen überholte die Frau und scherte nur knapp vor ihr wieder ein. Anschließend raste er durch Herbrechtingen. In einem Kreisverkehr überholte er links. Die Autofahrerin verständigte daher die Polizei. Diese fand den Citroen auf einem Parkplatz in der Zeppelinstraße. Den Polizeibeamten fiel schnell auf, dass der 23-jährige Fahrer nach Alkohol roch. Ein Test bestätigte, dass er betrunken war. Die Polizei brachte den Mann daher in ein Krankenhaus. Dort nahm ihm ein Arzt Blut ab. Anschließend musste er gehen, denn das Fahren verboten ihm die Beamten. Den 23-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Auf die Gleise gelangte ein Opel am Montag gegen 5.30 Uhr in Heidenheim. Der 23-jährige Fahrer fuhr auf der Baindtstraße von der Heidenheimer Straße her. Er wollte nach links in die Mühlstraße abbiegen. Dabei verschätzte er sich. Der junge Fahrer lenkte seinen Wagen zu früh nach links. Er fuhr auf das Bahngleis. Dort kam das Auto von alleine nicht mehr weg. Denn der Wagen saß auf den Gleisen auf. Eine Anwohnerin verständigte die Polizei. Die Beamten bemerkten, dass der Fahrer stark betrunken war. Sie brachten ihn in ein Krankenhaus. Dort nahm ihm ein Arzt Blut ab. Seinen Führerschein musste der 23-Jährige bei der Polizei abgeben. Auch ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Seinen Wagen musste ein Abschlepper vom Gleisbett holen. Glücklicherweise herrschte zu dieser Zeit kein Bahnverkehr.

Hinweis der Polizei:

   - Alkohol und das Fahren mit einem Fahrzeug passen nicht zusammen.      Trennen Sie daher immer Trinken und Fahren!    - Neben Bußgeld oder Strafanzeige können Sie bei einem Unfall       unter Alkoholeinfluss auch Ihren Versicherungsschutz verlieren.       Hohe Rückforderungen der Versicherung können in diesem Fall auf       Sie zu kommen.    - Ist Ihr Führerschein wegen Alkohols erst mal weg, ist der       Wiedererwerb teuer und nicht immer erfolgreich. 

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Annika Müller, Pressestelle, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

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