POL-HB: Nr.: 0558 –Lebensgefährliche Fehler am Bahnübergang–

05.10.2016 – 14:31

Bremen (ots) -

   - 
Ort: 	Bremen, Burglesum, Grambkermoorer Landstraße Zeit: 	05.10.16, 08.50 Uhr 

An einem Bahnübergang in Burglesum wurden am Mittwochvormittag lebensgefährliche Fehler begangen. Zwei Laster kollidierten nach Unaufmerksamkeiten ihrer Fahrer mit den Schranken und Zuggäste einer Regionalbahn stiegen auf freier Strecke einfach aus.

Gegen 08.50 Uhr befuhr ein 45 Jahre alter Lkw-Fahrer, mit zwei hochwertigen Motoryachten auf der Ladefläche, den Bahnübergang der Grambkermoorer Landstraße in Richtung Am Lesumdeich. Vermutlich aufgrund der Länge des Sattelzuges war ein Überqueren des Bahnüberganges vor dem Schließen der Schranken nicht möglich, so dass es zu einer Kollision zwischen dem Laster und der Schrankenanlage kam. Verletzt wurde niemand, den Fahrer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Während der Unfallaufnahme musste der Bahnverkehr kurzzeitig gesperrt werden.

Nachdem die Polizei die Unfallaufnahme beendet hatte, näherte sich von der gegenüberliegenden Seite eine polnische Sattelzugmaschine. Der 53 Jahre alte Fahrer übersah nicht nur das Rotlicht des Bahnübergangs, sondern auch die senkende Schranke, die sich zwischen seinem Führerhaus und dem Auflieger verkeilte. Die Bahnstrecke wurde abermalig gesperrt. Der 53-Jährige musste eine Sicherheitsleistung von 700 Euro zahlen.

Während der Sperrung betätigten Personen in einem wartenden Zug die Notverriegelung und verließen die Wagons. Die etwa 20 Menschen gingen zu Fuß in Richtung Bahnhof Bremen Burg.

Die Polizei warnt:

Bei rotem Warnlicht oder bei geschlossener oder sich senkender Schranke darf der Bahnübergang in keinem Fall überquert werden! Fahren Sie nicht auf einen Bahnübergang, wenn sich der Verkehr vor Ihnen staut. Im Bereich eines Bahnüberganges ist nur eine mäßige Geschwindigkeit erlaubt. Beachten Sie unbedingt die Verkehrszeichen.

Ein Hinweis zu den Fahrgästen: Beim Verlassen eines Zuges ohne Erlaubnis des Zugpersonals droht Lebensgefahr, insbesondere wenn unklar ist, ob die Oberleitung beschädigt ist. Selbst wenn der Strom abgeschaltet wurde, herrscht eine Restspannung von 5000 Volt. Daher muss die Leitung erst geerdet werden.

Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle@polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de