POL-VIE: Viersen: Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, Zeugen helfen bei der Aufklärung

05.10.2016 – 10:08

Viersen (ots) - Aufmerksame Zeugen gaben am Dienstagnachmittag der Polizei wichtige Hinweise zur Klärung einer Verkehrsunfallflucht. Am 04.10.2016 beobachtet ein Zeuge um 15.45 Uhr wie ein Pkw beim Ausparken am Hoserkirchweg einen geparkten Pkw beschädigt. Der Fahrer steigt nach Zeugenangaben kurz aus, betrachtet die Anstoßstelle, steigt dann wieder ein und entfernt sich mit seinem Fahrzeug. Der Zeuge notiert sich das Kennzeichen und gibt es an die Polizei weiter. Der 79-jährige Fahrer des mutmaßlich unfallflüchtigen Fahrzeugs erklärt später auf Befragen der Polizei, er habe keinen Schaden festgestellt. Die den Unfall aufnehmenden Beamten legen eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht vor.

Denken Sie daran: Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wenn Sie sich nach einem Verkehrsunfall entfernen, ohne Angaben zu Ihrer Identität und zur Art Ihrer Unfallbeteiligung zu machen, begehen Sie eine Straftat. Es erscheint völlig unverhältnismäßig, nur um möglicherweise nicht in der Versicherung höher eingestuft zu werden, den Geschädigten auf seinem Schaden sitzen zu lassen und sich selbst mit einer Strafanzeige wegen Verkehrsunfallflucht konfrontiert zu sehen. Wenn Sie also Zeuge einer solchen Unfallflucht werden, notieren Sie sich die Kennzeichen der Beteiligten und melden Sie dies der Polizei! Nutzen Sie hierfür ruhig den Notruf, die 110. /my (1299)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Harald Moyses
Telefon: 02162/377-1192
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de