Gronau (ots) - (fr) In der Nacht zum Freitag kontrollierten Polizeibeamte gegen 00.20 Uhr auf der Ochtruper Straße einen 33-jährigen Autofahrer aus Gronau-Epe. Da der Mann unter Alkoholeinfluss stand, eine Alkoholanalyse ergab einen Wert von 0,30 mg/l, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Ab einem Wert von 0,25 mg/l liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
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