POL-VER: Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Osterholz und Polizeiinspektion Verden/Osterholz: Polizei Osterholz geht gegen illegales Sperrmüllsammeln vor

07.10.2016 – 13:57
POL-VER: Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Osterholz und Polizeiinspektion Verden/Osterholz: Polizei Osterholz geht gegen illegales Sperrmüllsammeln vor
Beamte des Polizeikommissariats Osterholz nahmen im Stadtgebiet von Osterholz-Scharmbeck Sperrmüllsammler ins Visier.

Landkreis Osterholz (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Osterholz und  Polizeiinspektion Verden/Osterholz  Polizei Osterholz geht gegen illegales Sperrmüllsammeln vor Osterholz-Scharmbeck. Es ist mittlerweile ein bekanntes Phänomen:  Wenn der Termin der Sperrmüllabholung naht, sind Sperrmüllsammler oft nicht weit. Sie fahren meist mit Kleintransportern langsam durch die  Wohngebiete, suchen nach bereitgestellten Abfällen und durchstöbern  diese - dabei werden gleichzeitig weitere "Kollegen" telefonisch  informiert. Sie halten überwiegend Ausschau nach Altmetallen und  defekten Elektrogeräten, um diese selbst zu verwerten und Profit  daraus zu schlagen. Dass es sich beim Einsammeln von Sperrmüll unter  bestimmten Voraussetzungen um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wissen vermutlich die wenigsten. Beamte der Polizei Osterholz haben aus  diesem Anlass am vergangenen Mittwoch, zwischen 15 Uhr und 23 Uhr,  gezielt Sperrmüllsammler kontrolliert.  Unmissverständlich steht es im § 20 der Abfallentsorgungssatzung des  Landkreises Osterholz: "Unbefugten ist es nicht gestattet,  angefallene Abfälle zu durchsuchen oder mitzunehmen." Weiterhin ist  in der Satzung zu lesen, dass ein Verstoß mit einer Geldbuße von bis  zu 5000 Euro geahndet werden kann. Hintergrund dieser  Bußgeldandrohung ist laut Landkreis Osterholz sowie dem beauftragten  Abfallentsorger Abfall-Service Osterholz GmbH (ASO),  - dass mit dem Metallverkauf Gewinne erzielt werden können, die bei  Diebstahl dem Gebührenzahler verloren gehen, - dass die gestohlenen Elektrogeräte in den meisten Fällen nicht  fachgerecht entsorgt werden und somit die Umwelt geschädigt wird, - dass es unter anderem zu illegalen Exporten des Elektroschrotts in  Entwicklungsländer kommt, wo die Geräte unter extrem gesundheits- und umweltschädigenden Bedingungen entsorgt werden.  Insbesondere die Einsammlung von Elektrogeräten ist auch nach dem  bundesweit gültigen Elektrogesetz verboten. Sie sind als gefährliche  Abfälle eingestuft und dürfen nur von öffentlich-rechtlichen  Entsorgungsträgern, Vertreibern oder Herstellern eingesammelt werden.  Tatsächlich stellten die Kontrolleure am Mittwoch Sperrmüllsammler  fest. Durch eine umfangreiche Fahrzeugüberprüfung fanden sie vor  allem diverse Elektrogeräte und Metalle, nicht aber vorbereitete  Adressenlisten für ihre Sammelroute. Nach Aussagen der kontrollierten Personen fahren diese die Sperrmüllstellen aufgrund eigener  Beobachtungen ab - denn: dort wo Abfälle an der Straße stehen, findet sich in näherer Umgebung noch mehr potentielles Sammelgut. Bei den  meisten blieb es bei aufklärenden Gesprächen und mündlichen  Verwarnungen. Gegen einige Personen, die mit Kleintransportern im  Stadtgebiet von Osterholz-Scharmbeck unterwegs waren und die bereits  Müll eingesammelt hatten, leiteten die Polizisten ein Verfahren ein.  

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