Görlitz (ots) - Ein polizeilicher Fahndungserfolg, der letztlich nur durch die so genannten "Nacheile" auf der Grundlage des deutsch-polnischen Polizeivertrages möglich wurde, ließ sich dagegen am vergangenen Dienstag verbuchen.
So wurde am Vormittag ein polnischer Fahrzeugführer angehalten, der mit seinem polnischen Pkw über die Stadtbrücke in die Bundesrepublik gelangt war. Als die Bundespolizisten die Personalien des 66-Jährigen überprüften, stellten sie zwei Dinge fest.
Zum einen hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Vollstreckungshaftbefehl auf den Zgorzelecer ausgestellt. Zum anderen hatte eine Anfrage bei den polnischen Behörden ergeben, dass die Fahrerlaubnis des Seniors vor einiger Zeit eingezogen wurde.
Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe, die das Amtsgericht Görlitz wegen Diebstahls angeordnet hatte, wendete der Verurteilte schließlich ab und bezahlte die festgelegte Geldstrafe i. H. v. 227,34 Euro. Nachdem er wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt wurde, verließ er das Revier.
Vorher hatte ihn die Bundespolizei darüber belehrt, dass ihm zumindest in Deutschland das Führen eines Kraftfahrzeuges verboten ist. Offenbar war diese Belehrung auch verstanden worden, denn der Mann erklärte, ein Bekannter mit Führerschein würde ihn auf der deutschen Seite abholen.
Tatsächlich aber setzte er sich nach der Entlassung vor den Augen der Polizisten unvermittelt hinter das Lenkrad seines Fiat und fuhr damit prompt zurück nach Polen. Die Fahrt hatte jedoch ein schnelles Ende, denn die Streife war dem Pkw nachgeeilt und konnte den Schwarzfahrer kurz hinter der Brücke in Zgorzelec stellen. Den Fall übernahm die polnische Polizei.
Unterdessen wurde auf der deutschen Seite die zweite Anzeige wegen des gleichen Deliktes - Fahren ohne Fahrerlaubnis - geschrieben
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