POL-HRO: Serie von Tresordiebstählen im Landkreis Rostock aufgeklärt: Haftbefehl gegen 33-Jährigen erlassen

21.10.2016 – 14:20

Rostock (ots) - +++Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Rostock und der Staatsanwaltschaft Rostock+++

Großer Erfolg für die Kriminalpolizeiinspektion und Staatsanwaltschaft der Hansestadt:

Am Freitag, dem 21. Oktober 2016, wurde gegen einen 33-jährigen Mann aus dem Landkreis Rostock Haftbefehl erlassen. Er soll - gemeinsam mit zwei weiteren Beschuldigten (32 und 27 Jahre) - für einen Großteil von Tresordiebstählen im Landkreis Rostock verantwortlich sein.

Die Männer stehen im Verdacht, seit September 2015 eine Vielzahl von Einbrüchen begangen zu haben, unter anderem in Rerik, Kühlungsborn, Neubukow und Kröppelin. Die Beschuldigten hatten es auf Tresore aus Ämtern, Restaurants oder auch Pflegeeinrichtungen abgesehen, die vollständig entwendet und abtransportiert wurden. Dabei nutzten sie die zuvor gestohlenen Transporter. Die Tresore wurden in der Umgebung der Tatorte aufgebrochen und anschließend - zur Beseitigung der Spuren - zusammen mit den Fahrzeugen ausgebrannt.

Die Rostocker Kriminalpolizeiinspektion legt den Tätern derzeit 19 Diebstähle von Tresoren zur Last. In einem Fall wurden auch Schusswaffen entwendet. Insgesamt konnten die Täter eine Beute im niedrigen sechsstelligen Bereich erbeuten. Bei Hausdurchsuchungen am 20. Oktober 2016 in der Nähe von Neubukow stellte die Kriminalpolizei umfangreiches Beweismaterial sicher.

Trotz des planmäßigen Vorgehens und aller Anstrengungen der Beschuldigten zur Verhinderung der Aufklärung ist es der Kriminalpolizei Rostock zusammen mit der Staatsanwaltschaft Rostock durch akribische Ermittlungen gelungen, die Beschuldigten dingfest zu machen. Dieser Erfolg ist auch den eingesetzten Fährtenhunden zu verdanken.

Die Staatsanwaltschaft beantragte bei dem Amtsgericht Rostock Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten, der am Freitag, dem 21. Oktober 2016, erlassen wurde. Noch am gleichen Tag wurde der 33-jährige in die JVA Waldeck verbracht.

Die Taten werden als Besonders schwerer Fall des Diebstahls verfolgt, die mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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