Pressebericht vom 21.10.2016

Pressebericht vom 21.10.2016 Aus dem Inhalt:

1890. Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug durch DNA-Datenbanktreffer geklärt

1891. Wohnungseinbruch geklärt – Neubiberg

1892. Aufmerksamer Zeuge beobachtet Einbruch in Supermarkt; Täter festgenommen – Moosach

1893. Fahrer eines Kleintransporters prallt aufgrund Erkrankung gegen Mast, dieser wiederrum gegen einen Fußgänger – Berg am Laim

1894. Betrügerisches Erlangen von Kfz verhindert

1895. Niederländischer Fußballfan verletzt durch Zünden eines Böllers mehrere Zuschauer; Ermittlungsrichter erläßt Haftbefehl
-siehe Pressebericht vom 20.10.2016, Ziffer 1885



1890. Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug durch DNA-Datenbanktreffer geklärt Im Zeitraum von Montag, 30.05.2016, 17.30 Uhr, bis Dienstag, 31.05.2016, 10.45 Uhr, schlug ein zunächst unbekannter Täter mit einem Stein in der Landsberger Straße die Scheibe der rechten Tür eines geparkten Pkw, VW-Golf ein. Anschließend entwendete der Täter aus dem Fahrzeuginnenraum mehrere Akkuschrauber. Der als Tatmittel verwendete Stein blieb im Fahrzeug zurück. Weitere Hinweise auf den unbekannten Täter lagen zu Beginn der Ermittlungen nicht vor.

An dem VW-Golf wurde eine Spurensicherung durchgeführt. Hierbei konnten am Rahmen des eingeschlagenen Fensters tatrelevante humanbiologische Spuren gesichert werden.

Ein anschließender Abgleich der Tatortspur in der DNA-Analyse-Datei des Bayerischen Landeskriminalamtes führte zu einer Übereinstimmung mit dem bereits vorhandenen DNA-Muster eines 25-jährigen Bulgaren.

Im Verlaufe der Ermittlungen wurde die Wohnung des 25-Jährigen nach Erlass eines richterlichen Beschlusses durchsucht. Die Durchsuchung führte nicht zur Auffindung der entwendeten Werkzeuge.

Zum Tatvorwurf möchte sich der 25-jährige Bulgare nicht äußern.



1891. Wohnungseinbruch geklärt – Neubiberg Am Samstag, 01.10.2016, in den frühen Morgenstunden, begaben sich ein 17-Jähriger und ein 20-jähriger Münchner nach einem Diskothekenbesuch zur Wohnung einer 22-Jährigen, welche die Ex-Freundin des 20-Jährigen ist. Nachdem diese auf Klingeln nicht öffnete, drangen die beiden gewaltsam über die Balkontür in die Wohnung ein.

Ein Freund der beiden, ein 22-jähriger Münchner, kam später nach. Eigenen Angaben zufolge konsumierten die drei dort alkoholische Getränke und besuchten zwischendurch noch eine Tankstelle, um Nachschub zu besorgen.

Die 22-jährige Ex-Freundin befand sich in der Nacht in derselben Diskothek wie die drei Täter, übernachtete jedoch anschließend bei ihrer Mutter. Deshalb kam sie erst am Samstagmittag nach Hause, wo sie den 17-Jährigen in ihrer Wohnung antraf. Er war eingeschlafen und wollte die Wohnung noch aufräumen, bevor die 22-Jährige nach Hause kommt.

In der Wohnung fehlten 250 Euro Bargeld. Der 17-Jährige hatte bei Antreffen kein Bargeld bei sich. Er räumte die Tat ein und gab die Personalien seiner beiden Freunde an.

Diese konnten zwischenzeitlich ermittelt werden. Zur Sache machten sie keine Angaben.


1892. Aufmerksamer Zeuge beobachtet Einbruch in Supermarkt; Täter festgenommen – Moosach Am Mittwoch, 19.10.2016, gegen 21.00 Uhr, konnte ein Zeuge einen 21-jährigen Münchner dabei beobachten, als dieser mittels körperlicher Gewalt die automatische Schiebetür eines Supermarktes in Moosach aus der Verankerung hob und in das Geschäft eindrang.

Der Zeuge konnte weiter beobachten, wie sich der Einbrecher im Geschäft bewegte und einen Kasten Bier an sich nahm. Mit dem Kasten verließ der 21-Jährige den Supermarkt und flüchtete.

Der 32-jährige Zeuge verständigte daraufhin die Polizei. Aufgrund der präzisen Personenbeschreibung konnte der Täter schließlich im Rahmen der Nahbereichsfahndung festgenommen werden. Den Bierkasten hatte er noch bei sich.

Bei der Durchsuchung des 21-Jährigen konnte das weitere Diebesgut, Süßigkeiten und Tabakwaren, aufgefunden werden.

In seiner ersten Befragung gestand der 21-Jährige, welcher zur Zeit in einem Männerwohnheim nächtigt, den Einbruch und erklärte, er hätte das Diebesgut für seine anstehende Geburtstagsfeier benötigt.

Der 21-jährige Münchner wurde zur Klärung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher Haftbefehl erließ. Dieser wurde anschließend unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.


1893. Fahrer eines Kleintransporters prallt aufgrund Erkrankung gegen Mast, dieser wiederrum gegen einen Fußgänger – Berg am Laim Am Donnerstag, 20.10.2016, gegen 17.30 Uhr, befuhr ein 65-jähriger Münchner mit seinem Kleintransporter, Iveco, die Berg-am-Laim-Straße stadteinwärts und wollte am Haidenauplatz nach rechts in die Grillparzerstraße abbiegen. Da die Ampel nach bisherigem Ermittlungsstand für seine Fahrtrichtung rot zeigte, musste er als erstes Fahrzeug an der Haltlinie halten.

Zum gleichen Zeitpunkt stand ein 34-jähriger Fußgänger auf dem rechten Gehweg der Berg-am-Laim-Straße und wollte auf der Fußgängerfurt direkt vor dem Kleintransporter die Straße überqueren. Die Ampel zeigte für ihn ebenfalls rot.

Plötzlich verlor der 65-Jährige aufgrund einer Erkrankung das Bewusstsein und rutschte von der Kupplung. Dadurch fuhr der Kleintransporter ruckartig nach vorne, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte mit der rechten Front gegen einen Lichtzeichenmasten auf dem Gehweg. Der Mast wurde aus der Verankerung gerissen und verbogen und prallte dadurch gegen den dahinter stehenden 34-jährigen Fußgänger.

Der 34-Jährige wurde durch den Aufprall des Masten schwer verletzt und musste mit dem Rettungsdienst zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Der Mast verhinderte gleichwohl, dass der 34-Jährige von dem Kleintransporter erfasst und erheblich schwer oder gar tödlich verletzt wurde.

Der 65-jährige Iveco-Fahrer wurde durch den Aufprall gegen den Mast leicht verletzt und mit dem Rettungsdienst in ein Klinikum befördert. Er bleibt dort über Nacht zur Beobachtung.

Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 65-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn laufen nun Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Kleintransporter und der Mast wurden schwer beschädigt. Der Gesamtschaden wird auf ca. 13.000 Euro geschätzt.

Während der Unfallaufnahme und durch den Ausfall der Ampelanlage kam es zu geringfügigen Verkehrsbeeinträchtigungen.


1894. Betrügerisches Erlangen von Kfz verhindert Am Mittwoch, 19.10.2016, erhielt das Fachkommissariat für Kfz-Kriminalität Kenntnis davon, dass in München ein hochpreisiges Fahrzeug betrügerisch angemietet werden soll.

Aufgrund der rechtzeitigen Mitteilung waren Beamte der Fachdienststelle und weitere zivile Fahndungsbeamte vor Ort, als gegen 16.30 Uhr ein 39-jähriger Bulgare in einem Münchner Hotel einen Geländewagen im Wert von 140.000 Euro anmieten wollte.

Da mittlerweile Erkenntnisse vorlagen, dass der Verdächtige bereits einige Tage zuvor in Berlin versucht hatte einen hochpreisigen Sportwagen in seinen Besitz zu bringen, wurde der Mann einer intensiven Kontrolle unterzogen.

Erste Angaben, er halte sich zu touristischen Zwecken in München auf, konnten eindeutig widerlegt werden. Eine Überprüfung seiner Papiere und sonstigen Unterlagen ergab, dass die Dokumente echt waren.

Da dem 39-jährigen Mann in München keine konkrete Straftat nachgewiesen werden konnte, wurde er nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen entlassen.



1895. Niederländischer Fußballfan verletzt durch Zünden eines Böllers mehrere Zuschauer; Ermittlungsrichter erläßt Haftbefehl -siehe Pressebericht vom 20.10.2016, Ziffer 1885

Wie bereits berichtet, detonierte während des Fußballspiels zwischen dem FC Bayern-München und dem PSV Eindhoven am Mittwoch, 19.10.2016, wenige Minuten nach Spielbeginn im Block 244 ein Böller, der vom darüberliegenden Gästeblock 344 geworfen wurde. Dabei wurden mehrere Personen verletzt und erlitten ein sogenanntes Knalltrauma. Eine sofortige ärztliche Behandlung war nicht notwendig; jedoch entstand unter den Zuschauern eine große Aufregung. Der Knall war im ganzen Stadionbereich weithin hörbar.

Aufgrund der Videoaufzeichnung der Stadionkameras konnte der Böllerwerfer, ein 19-jähriger Niederländer, eindeutig identifiziert und vorläufig festgenommen werden.

Bei der anschließenden Vernehmung räumte der 19-Jährige den Wurf ein. Die mit im Stadion anwesende Staatsanwältin ordnete hierauf die Vorführung des Niederländers vor dem Haftrichter des Amtsgericht München für Donnerstag, 20.10.2016, an.

Der zuständige Haftrichter erließ gegen den Anhänger des PSV Eindhoven einen Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an.