Emsland/ Grafschaft Bentheim - (ots) - Die Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim warnt vor Gerüchten in den sozialen Netzwerken im Internet, wo angeblich GruselClowns gesehen wurden. "Glauben Sie nicht alles, was im Internet verbreitet wird oder was Ihnen Bekannte erzählen und tragen Sie durch Falschmeldungen nicht zur weiteren Verunsicherung bei", so ein Polizeisprecher am Mittwochvormittag. In den letzten Tagen waren in den sozialen Netzwerken Meldungen über das Auftreten dieser GruselClowns in Freren, Sögel, Werlte und zuletzt in Lingen aufgetaucht. "Bei uns ist bislang kein einziger Fall bekannt geworden. Wenn Sie tatsächlich einen GruselClown sehen, informieren Sie sofort über Notruf die Polizei", macht die Polizei weiter deutlich. "Wir appellieren daran, bei einer Begegnung mit einem Horror-Clown besonnen zu handeln. Denn in den meisten Fällen handelt es sich schlicht um schlechte Scherze. Versuchen Sie dem Clown aus dem Weg zu gehen und provozieren Sie ihn nicht. Wenn Sie verfolgt werden, rufen Sie sofort die Polizei und fordern Sie Umstehende direkt zur Hilfe auf. Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei und helfen Sie anderen, wenn Sie bedrohliche Situationen oder Straftaten beobachten und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung. Auch wenn Sie persönlich nicht in Gefahr sind, aber bedrohliche Gruppen solcher Clowns beobachten, informieren Sie die Polizei über Notruf unter 110. Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den Clown zu stellen. Dies ist Aufgabe der Polizei!", gibt die Polizei weitere Tipps. Die Polizei in Deutschland ist in den letzten Wochen durch Zwischenfälle alarmiert, in denen so genannte Horror-Clowns Straftaten begangen haben. Dazu zählen Vandalismus, Nötigungen oder Körperverletzung. Diese Zwischenfälle werden konsequent verfolgt und die Täter müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Darüber hinaus stehen solchen Tätern auch mögliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen der Opfer ins Haus. "Clown-Sein hat Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn sie in Panik auf die Straße laufen", teilte die Polizei weiter mit. Wer Menschen auch nur zum Schein mit einem Hammer, einem Messer oder sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen, gerade wenn die betroffene Person durch den Angriff einen Schock erleidet. "Zum Abschluss noch einmal unsere Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Verbreiten Sie keine Falschmeldungen zu GruselClowns über die sozialen Netzwerke. Sie tragen damit nur zur weiteren Verunsicherung bei", so ein Polizeisprecher am Mittwoch.
Das beigefügte Bild "Trauriger Clown mit Geige" gemalt von Polizeioberkommissar Jochen de Groot, Polizei Dissen. "Man könnte denken, dass mein schon vor 2008 gemalter Clown über das Auftreten der GruselClowns trauert", so der Künstler in einem Telefonat. Jochen de Groot ist leidenschaftlicher Maler und mit anderen Kolleginnen und Kollegen in der Gruppe "Kunst in der Polizei" (www.kunst-in-der-polizei.de) organisiert.
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