Goslar (ots) - Goslar. An Halloween ist in der Nacht zu Allerheiligen wieder mit vielen Feierwilligen in Stadt und Landkreis Goslar zu rechnen. Dabei werden vor allem Kinder bunt verkleidet von Haustür zu Haustür ziehen und fleißig Süßigkeiten sammeln.
Der Brauch, der vor allem in den USA großen Anklang findet, erfreut sich seit Jahren auch hier in Deutschland immer größerer Beliebtheit.
Kleine Scherze sind durchaus erlaubt.
Die Polizeiinspektion Goslar warnt allerdings davor, die Grenze zu strafbarem Handeln nicht zu überschreiten und appelliert daher an die Bevölkerung, die Grenze zwischen Streichen und strafbarem Handeln nicht zu überschreiten.
Denn wenn aus harmlosen Scherzen Straftaten werden, hört der Spaß auf. Viele Streiche sind schlichtweg Sachbeschädigungen - und das kann die Polizei nicht tolerieren. Wer Häuser und Autos mit Eiern bewirft, Wände besprüht oder Briefkästen mit Feuerwerkskörper in die Luft sprengt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.
Bei all dem Spaß am Feiern und Verkleiden sollte man auch die Rücksicht auf Nachbarn nicht außer Acht lassen. Gerade da es sich bei Allerheiligen um einen sogenannten "Stillen Feiertag" handelt.
Hier sind öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich nur erlaubt, wenn der ernste Charakter dieses Tages gewahrt wird. Nächtliche Ruhestörungen durch überlaute Halloween-Feiern können eine Anzeige und ein Bußgeld nach sich ziehen.
Gerade Eltern sollten im Vorfeld mit ihren Kindern über erlaubte Späße sprechen, ganz klar die Grenzen erläutern und auch Konzequenzen bei überzogenen Streichen oder gar übermäßigem Alkoholkonsum aufzeigen. Aus polizeilicher Sicht ist es gerade in dieser Nacht wichtig, Kinder und auch Jugendliche im Auge zu behalten.
Im besten Falle sollte bei den Kindern auf ihrer Süßigkeitentour durch die Straßen zumindest ein Erwachsener als Begleitung dabei sein.
Die Polizei Goslar ist selbstverständlich auch in der Nacht zu Allerheiligen im Einsatz, wird Präsenz zeigen und entsprechendes Fehlverhalten unterbinden sowie die in solch einem Fall erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Allerdings möchten wir keine "Spaßbremsen" sein oder fröhliche Feierei unterbinden. Auch an diesem Abend ist es schlichtweg Aufgabe der Polizei, für Sicherheit zu sorgen und Straftaten zu verhindern, damit Halloween für alle Beteiligten eine schaurig schöne, aber dennoch friedliche Nacht bleiben wird.
Noch ein Wort zum Phänomen "Horror-Clowns" ..
Auch die Polizei ist durch die vielen Zwischenfälle im Bundesgebiet alarmiert, in denen so genannte "Horror-Clowns" Menschen erschreckt und zum Teil sogar Straftaten begangen haben. Dazu zählen insbesondere Vandalismus, Nötigungen und Körperverletzungen.
Clown-Sein hat Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn sie in Panik auf die Straße laufen.
Auch eine versuchte Körperverletzung ist eine Straftat, für die der Täter mit entsprechenden Konsequenzen rechnen muss. Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen, gerade wenn die betroffene Person durch den Angriff einen Schock erleidet.
Unabhängig davon sollte ein Clown auch jederzeit mit der möglichen Gegenwehr des oder der Erschreckten rechnen, bei der er selbst Schaden erleiden könnte.
Siemers, KOK
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