München (ots) - Vielen ist die Amok-Nacht vom 22. Juli 2016 noch in Erinnerung. Nur einen Tag später glaubte ein 21-Jähriger aus Togo, sich einen vermeintlichen "Spaß" erlauben zu können. Der "Schuss" ging allerdings nach hinten los und kam ihm, wie sich jetzt herausstellte, teuer zu stehen.
Gegen 22:15 Uhr des 23. Juli befand sich ein 21-jähriger Togolese im Ostbahnhof. Als er zwei uniformierte Beamte der Bundespolizei erkannte, hob er beide Hände auf Augenhöhe in Richtung der Streife, formte mit seinen Händen zwei Pistolen und ahmte mehrmals das Abfeuern von Handfeuerwaffen nach. Begleitet wurde diese "grob ungehörige Handlung" mit den phonetischen Lauten "pam, pam, pam". Die Örtlichkeit war zu diesem Zeitpunkt von hohem Reiseaufkommen und zahlreichen Besuchern des Partyareals am Ostbahnhof geprägt. Eine Vielzahl von Menschen nahm diesen vermeintlichen "Spaß" wahr.
Der Togolese wurde von der Streife zur Dienststelle mitgenommen, durchsucht und dort auch seine Identität zweifelsfrei festgestellt. Bei der Belehrung äußerte er: "Ich fand das lustig. War ein Spaß. Der Typ von gestern (Anmerkung: Gemeint war der Anschlag am OEZ) hat das richtig gut gemacht. Ich finde das super!". Daraufhin erstatteten die Beamten eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Vom Kreisverwaltungsreferat München wurde diese Handlung, die geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen, als grob ungehörig eingestuft und geahndet. Gegen den 21-Jährigen wurde eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro erlassen. Gebühren und Auslagen erhöhten den Betrag auf 178,50 Euro.
Die Bundespolizeiinspektion München veröffentlicht diese Geldbuße in Absprache mit dem Kreisverwaltungsreferat im Rahmen der Generalprävention. Dies dient der Aufklärung und soll andere von der Begehung gleichartiger Handlungen abhalten.
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Wolfgang Hauner
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