POL-WHV: 15jähriger erhält beim Testkauf alkoholische Getränke – Hinweise für den Zeteler Markt

28.10.2016 – 13:49

Wilhelmshaven (ots) -

 zetel. Drei von elf Geschäften in Zetel verkauften einem 15-jährigen  Alkohol. Das ist das Ergebnis von Testkäufen, die der Landkreis  Friesland in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zetel und dem  Präventionsbeauftragten Eugen Schnettler des Polizeikommissariates  Varel am Donnerstag durchgeführt haben. Achtmal scheiterte der Minderjährige an den Verkäufer/-innen  verschiedener Supermärkte, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäften,  indem sie ihm keinen Alkohol verkauften. Dreimal gingen Flaschen trotz Alterskontrolle und Kassensystem über  den Tresen. Dennoch schätzen die Organisatoren der Testkäufe, Jugendamt  Friesland, Gemeinde Zetel und Polizei, angesichts schlechterer  Ergebnisse in der Vergangenheit, das Ergebnis als gut ein.  Gegen die Verkäuferinnen sowie die Betreiber der Geschäfte, die bei  den Testkäufen durchgefallen sind, laufen Ermittlungsverfahren, die  mit einem Bußgeld geahndet werden können. Die immer wiederkehrenden Alkoholtestkäufe zeigen derzeit eine hohe  Wirkung, erklärt Eugen Schnettler. Die Verkäuferinnen der Geschäfte,  die bereits ein Bußgeld zahlen mussten, geben ihre Erfahrungen an  ihre Mitarbeiter weiter. Betreiber und Verkäufer bzw. Verkäuferinnen sollten sich trotz der  einschleichenden Routine immer den Ausweis zeigen lassen, damit  solche Verkäufe an minderjährige Jugendliche vermieden werden.  "Wir wollen mit den Alkoholtestkäufen in erster Linie auf das Thema  Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen aufmerksam machen, um den weiteren Missbrauch zu bekämpfen, betont Eugen Schnettler. Er ergänzt, dass es auch in Zukunft weitere Alkoholtestkäufe geben werde.  "Auch auf dem Zeteler Markt werden wir in Sachen Jugendschutz präsent sein. Das Jugendamt, die Gemeinde Zetel und die Polizei appellieren  an alle Eltern, während des Zeteler Marktes ganz besonders auf ihre  Kinder und deren Alkoholkonsum zu achten. Ein ganz besonderes  Augenmerk werden die Kontrolleure auf den sog. "Rucksack-Tourismus"  legen, d. h. das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das  Marktgelände", so Schnettler weiter.  Grundsätzlich gilt:  Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre. Eine Abgabe  hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige unter 18 Jahre ist  ausdrücklich verboten und wird geahndet.  Die Gemeinde Zetel hat bereits alle Wirte und Schausteller auf dem  Markt sowie Gewerbetreibende und Schulen wie in jedem Jahr  informiert.  

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