Erfurt (ots) - Auch in den letzten Tagen hat die Bundespolizei wieder zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erfurt festgestellt. So kontrollierten die Beamten gestern einen 34-Jährigen im Hauptbahnhof, der zunächst aufgrund betäubungsmitteltypischer Ausfallerscheinungen aufgefallen war. Der Mann hatte außerdem geringe Mengen Marihuana (1,7 Gramm) und Amphetamine (1,2 Gramm) dabei, die beschlagnahmt wurden. </p>
Am vergangen Samstag, den 5. November 2016 gegen 13.00 Uhr, wurden Bundespolizisten auf einen 24-Jährigen Erfurter Hautbahnhof aufmerksam, weil dieser einen Joint geraucht hatte. Als die Beamten die Reisetasche des Mannes durchsuchten, fanden sie zudem ein Kilogramm Marihuana, das in einem schwarzen Folienbeutel eingeschweißt war. Der aus Berlin stammende Mann gab an, das Marihuana dort gekauft zu haben. Gegen den 24-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - konkret wegen unerlaubten Handels in nicht geringer Menge - eingeleitet.
Nur wenige Stunden später kontrollierten Bundespolizisten einen 35-Jährigen, der mit einem Regionalexpress aus Würzburg im Erfurter Hauptbahnhof angekommen war. Bei dem in Chemnitz wohnenden Mann fanden die Beamten in der Unterhose ein Stoffbeutelchen mit einem Gramm Crystal und zwölf Gramm Heroin.
Bei einem 32-Jährigen fanden Bundespolizisten ein sogenanntes Ziptütchen mit 0,4 Gramm Crystal, das dieser in der Hosentasche dabei hatte. Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen versuchte der Mann noch die Beamten zu bestechen, damit diese von einer Strafanzeige absehen.
Und ebenfalls im Erfurter Hauptbahnhof stellten Bundespolizisten in den Abendstunden einen 21-jährigen fest, der 0,6 Gramm Kokain mit sich führte.
Die Sachverhalte fügen sich in das aktuelle Lagebild erhöhter Feststellungen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. So hat die Bundespolizei in Thüringen im Jahr 2016 allein bis Ende Oktober bereits mehr als 200 Delikte zur Anzeige gebracht (die Bundespolizei berichtete).
Für die abschließende Bearbeitung der von der Bundespolizei zur Anzeige gebrachten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ist die Landespolizei zuständig.
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