Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 8. November 2016
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Lindau und Lindenberg sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.
Sachbeschädigung
HEIMENKIRCH. Vermutlich in der Nacht von Freitag auf Samstag hat ein unbekannter Täter in der Argenstraße ein Garagenschloss mit Klebstoff zugeschmiert und damit unbrauchbar gemacht. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 200 Euro, eventuelle Zeugen mögen sich bitte unter Tel. 08381/92010 bei der Polizei Lindenberg melden.
(PI Lindenberg)
Unfallflucht
WEILER. Am Montagnachmittag wurde gegen 16.20 Uhr in der Hauptstraße ein geparkter Pkw angefahren. Der schwarze VW Sharan weist auf der rechten Seite einen deutlichen Streifschaden auf, die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 1.000 Euro. Beim flüchtigen Verursacher soll es sich um einen weißen VW mit Münchner Kennzeichen handeln.
Auch hier werden eventuelle Zeugen gebeten, sich mit der Polizei Lindenberg unter Tel. 08381/92010 in Verbindung zu setzen.
(PI Lindenberg)
Verkehrsunfälle aufgrund Schneeglätte
SCHEIDEGG/RÖTHENBACH/GRÜNENBACH/MAIERHÖFEN. Am frühen Montagabend kam es im oberen Landkreis Lindau aufgrund von starkem Schneetreiben, innerhalb von 30 Minuten, zu insgesamt fünf Verkehrsunfällen. Die jeweiligen Unfallverursacher hatten entweder ihre Geschwindigkeit oder ihren Sicherheitsabstand nicht den örtlichen Straßenverhältnissen angepasst. Durch die Unfälle wurde eine Pkw-Lenkerin leicht verletzt, ansonsten blieb es bei Blechschäden in Höhe von rund 20.000 Euro.
(PI Lindenberg)
Fahnder stellen mehrere Delikte im Fernreisebus fest
LINDAU. Bei einer Kontrolle des Fernreisebusses am Montagabend im Stadtgebiet Lindau sahen sich die Lindauer Fahnder mit ausländerrechtlichen Delikten konfrontiert. Unter anderem wurde ein 25-jähriger pakistanischer Staatsangehöriger angetroffen. Dieser hatte bereits das Asylverfahren in Italien durchlaufen. Nachdem er dort keine finanziellen Leistungen mehr erhielt hat er sich entschieden in Deutschland nochmals einen Asylantrag zu stellen um weiterhin finanzielle Bezüge zu erhalten. Die Beamten stellten daraufhin 300 Euro der unrechtmäßig erlangten Bezüge sicher und leiten dies dem zuständigen Ausländeramt zu.
Ein weiterer Fahrgast hatte keine Ausweisdokumente dabei. Die Polizisten konnten allerdings über seine Fingerabdrücke ermitteln, dass der 35-jährige Inder bereits seit 2011 in Deutschland aufhältig und hier geduldet ist. Da er angab, dauerhaft in Italien leben zu wollen, wurde ihm die Weiterreise nach Bestätigung seines Asylverzichtes in Deutschland erlaubt. Schließlich wurde noch ein 40-jähriger Pakistani im Bus kontrolliert, der zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Auch ihm wurde die Weiterreise nach Italien gewährt.
(PIF Lindau)
Haftbefehl am Bahnhof Lindau vollzogen
LINDAU. Bei einer Kontrolle der Polizeiinspektion Fahndung am Montagabend im Lindauer Bahnhof wurde ein 29-jähriger Mann aus Togo angehalten. Wie die Beamten feststellten, bestand gegen den Herrn ein Vollstreckungshaftbefehl. Nach Zahlung von 300 Euro konnte er vermeiden, dass er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
(PIF Lindau)
Zugreisender mit Marihuana im Gepäck unterwegs
LINDAU. Die Beamten der Polizeiinspektion Fahndung Lindau wurden einem 39-Jährigen zum Verhängnis. Als dieser am Montagnachmittag mit dem Zug in Lindau ankam geriet er in eine Kontrolle der Schleierfahnder. Obwohl er zwar angab, keine Drogen mit sich zu führen, konnte er die Bedenken der Fahnder nicht zerstreuen und wurde einer Durchsuchung unterzogen. Hierbei fanden die Polizisten in zwei seiner Gepäckstücke mehrere portionierte Beutelchen mit Marihuana. Zwei davon befanden sich in dekorativen Glasfläschchen. Als Begründung gab er an, dass er sich diese als Erinnerung an sein künftig drogenfreies Leben in die Vitrine stellen wolle. Natürlich wurden die „Erinnerunsstücke“ als Beweismittel sichergestellt.
Aufgrund dieser Feststellungen wurde der Mann wegen Besitzes von Betäubungsmitteln angezeigt. Da es sich bei den mitgeführten Drogen noch um eine geringfügige Menge handelte, durfte der Mann nach der Aufnahme des Deliktes weiterreisen.
(PIF Lindau)