Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Wülfrath ---
Unbekannte beschädigten am Freitag, dem 04.11.2016, zwischen 06:15 - 13:45 Uhr, am Voisberger Weg in Wülfrath einen schwarzen Mitsubishi Space Star im Heckbereich und entfernten sich anschließend, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten. Der beschädigte Pkw stand auf einem Parkplatz am S-Bahnhof Aprath.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Wülfrath, Telefon 02058 / 9200-6350, jederzeit entgegen.
--- Hilden ---
Am Dienstag, dem 08.11.2016, gegen 09:45 Uhr, ereignete sich an der Biesenstraße in Hilden eine Verkehrsunfallflucht. Eine aufmerksame Zeugin beobachtete eine Frau, die in Höhe der Hausnummer 79 mit ihrem Pkw Hyundai gegen einen geparkten VW Golf prallte und diesen massiv im Bereich des linken Kotflügels beschädigte. Anschließend entfernte sich die Frau mit ihrem Pkw von der Unfallstelle, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten. Die vorbildliche Zeugin notierte sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs. Als der Besitzer zu seinem beschädigten Golf zurückkehrte, informierte sie ihn über den Vorfall, nannte dabei jedoch weder ihren Namen noch ihre Erreichbarkeit. Die Polizei konnte durch die Angaben der Frau die flüchtige Schadensverursacherin schnell ermitteln. Nun bitten die Beamten die unbekannte Zeugin, sich nachträglich zu melden.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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