Bocholt (ots) - (fr) In der Nacht zum Sonntag entdeckte eine Funksteife gegen 02.25 Uhr auf dem Standstreifen des Westfalendamms einen augenscheinlich liegengebliebenen und nicht ausreichend kenntlich gemachten Pkw. Zwei Männer, offenbar die Pkw-Insassen, entfernten sich zu Fuß. Die Beamten sprachen die beiden Männer an und stellten fest, dass der Pkw wegen Benzinmangels liegengeblieben war und der 22-jährige Fahrer aus Westervoort/NL unter Alkoholeinfluss stand. Eine Atemalkoholanalyse ergab einen Wert von 0,41 mg/l. Ab einem Wert von 0,25 mg/l liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Der 22-Jährige musste eine Sicherheit zur Absicherung des Bußgeldverfahrens hinterlegen. Die Gefahrenstelle durch den liegengebliebenen Pkw wurde durch die Polizei beseitigt. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
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