Bunde (Ostfrl.) / BAB 280 (ots) - Mittwochnacht endete für zwei georgische Staatsangehörige ihre Busreise auf dem Rastplatz Bunderneuland an der deutsch-niederländischen Grenze.
Beamte der Bundespolizei aus Bunde vollstreckten den Haftbefehl gegen einen 26-Jährigen und überführten einen 27-Jährigen der zweifachen Urkundenfälschung.
Die beiden Männer waren in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, gegen zwei Uhr mit einem international verkehrenden Reisebus über die BAB 280 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist.
Auf dem Rastplatz Bunderneuland wurden die beiden Busreisenden dann im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung von Beamten der Bundespolizei kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien des 26-Jährigen fanden die Bundespolizisten heraus, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Münster wegen Diebstahls und versuchter gefährlicher Körperverletzung gesucht wurde.
Der Mann war im Jahr 2015 rechtskräftig verurteilt worden und hatte noch eine Geldstrafe von 1390,- Euro zu bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 139 Tagen zu verbüßen.
Weil er die Geldstrafe nicht bezahlt und sich der Haftstrafe durch Flucht entzogen hatte, wurde er jetzt per Haftbefehl gesucht.
Durch die sofortige Zahlung der Geldstrafe wäre dem 26-jährigen Georgier der Gefängnisaufenthalt erspart geblieben. Weil er den geforderten Geldbetrag aber nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und von den Bundespolizisten für die nächsten viereinhalb Monate in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Bei dem 26-Jährigen wurde bei einer Durchsuchung außerdem eine geringe Menge Marihuana gefunden. Die Drogen wurden beschlagnahmt und ein gesondertes Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet.
Bei einem weiteren Fahrgast, stellte sich die georgische Staatsbürgerschaft erst durch die gründliche Überprüfung durch die Bundespolizisten heraus.
Bei der Kontrolle hatte der 27-Jährige den Bundespolizisten eine litauische Identitätskarte ausgehändigt. Bei dem vorgelegten Ausweis hatten die Beamten jedoch erhebliche Zweifel an der Echtheit und untersuchten das Dokument genauer.
Dabei wurde festgestellt, dass es sich bei dem Ausweis um eine sogenannte "Totalfälschung" handelt. Das heißt der Ausweis ähnelt dem Original so gut wie möglich, ist aber komplett neu gefertigt, aus möglichst ähnlichen Materialien wie ein echtes Dokument.
Im Rahmen von Ermittlungen fanden die Beamten noch in der Nacht heraus, dass es sich bei dem Mann in Wirklichkeit um einen georgischen Staatsbürger handelt.
Weil er als Georgier visumspflichtig ist, hatte er versucht mit der gefälschten litauischen Identitätskarte einzureisen. Litauer dürfen nämlich als Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates visumsfrei im Schengen-Raum reisen.
Bei einer Durchsuchung entdeckten die Bundespolizisten außerdem einen totalgefälschten litauischen Führerschein bei dem 27-Jährigen.
Die gefälschten Dokumente wurden beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Niederlande zurückgeschoben.
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