BPOLD STA: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle, darunter auch wegen gefährlicher Körperverletzung – Betroffener muss für 8 Monate in Haft

25.11.2016 – 11:16

Aachen (ots) - Die Bundespolizei hat am Freitagmorgen in der Nähe der Aachener Innenstadt einen 27-Jährigen festgenommen. Eine Streife befand sich auf dem Rückweg eines Streifenganges, als ihnen der 27-Jährige durch sein verdächtiges Verhalten auffiel. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen gefährlicher Körperverletzung zur Festnahme mit Haftbefehl ausgeschrieben war. Er hatte nach einem Urteil des Amtsgerichts Aachen aus dem Jahr 2013 noch eine Freiheitsstrafe von 8 Monate ausstehen. Nach seiner Festnahme wurde er zuständigkeitshalber an die Kriminalwache des Polizeipräsidiums Aachen übergeben.

Eine weitere Festnahme konnten die Beamten der Bundespolizei nach erfolgter Einreise aus Belgien vollziehen. Ein 39-Jähriger war von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zur Fahndung ausgeschrieben. Der 39-Jährige sollte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 375,- Euro begleichen. Ersatzweise war die Geldstrafe mit einer 25-tägigen Haftstrafe verhängt worden. Da der Betroffene die Geldstrafe vor Ort bei den Beamten begleichen konnte, stand einer Weiterreise nichts mehr im Weg.

Am Hauptbahnhof Aachen kontrollierten die Beamten einen 17-Jährigen, der gleich 6 Fahndungsausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung wegen mehrerer Eigentumsdelikte von der Staatsanwaltschaft Bremen vorliegen hatte. Hier wird unter anderem wegen räuberischem Diebstahl und der Hehlerei gegen den Betroffenen ermittelt. Da wieder der Verdacht bestand, dass er Passanten und Reisende ihrer Wertgegenstände erleichtern könnte, wurde ihm im Rahmen der Prävention der Zugang zum Bahnhofsgebäude verwehrt und ein Platzverweis erteilt. Gewonnene Erkenntnisse wurden an die Staatsanwaltschaft Bremen weitergeleitet.

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