Rhein-Kreis Neuss (ots) - In den kommenden Tagen und Wochen ziehen Weihnachtsmärkte Groß und Klein in ihren Bann. Funkelnde Lichter, duftende Köstlichkeiten und auch das ein oder andere Glas Glühwein gehören zu den schönen Seiten der Dunklen Jahreszeit. Für den unbeschwerten Genuss sollte nach dem Alkoholkonsum gelten: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht! Denn schneller als man denkt, könnte sonst der Führerschein weg sein.
Bis Oktober 2016 zählte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss 115 Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol eine Rolle spielte. Bei weiteren 264 Fahrzeugführern stellten die Ordnungshüter eine Alkoholisierung jenseits der erlaubten Promillegrenze fest (ohne, dass es zu einem Unfall kam).
Da Alkohol am Steuer eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und den Betrunkenen selber darstellt, lässt die Polizei in ihren Bemühungen nicht nach und führt kreisweit regelmäßig Kontrollen durch. Wer mit Promille hinterm Lenkrad erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe, möglicherweise einem Strafverfahren und in aller Regel auch mit dem Verlust des Führerscheins rechnen.
Aus diesem Grund sollte man beim Besuch des Glühweinstandes oder der Weihnachtsfeier das Auto zu Hause lassen und die Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi antreten. Das ist mit Sicherheit günstiger als die Kosten, die beim Verlust des Führerscheins entstehen.
Den Bürgerinnen und Bürgern im Rhein-Kreis Neuss wünscht die Polizei einen besinnlichen ersten Advent sowie eine friedvolle und schöne Vorweihnachtszeit. Passen Sie auf sich auf!
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