Dortmund - Hamm (ots) - Innerhalb eines Zeitraums von nur 10 Stunden stellten am Samstag (27. November) Einsatzkräfte der Bundespolizei vier Personen fest, welche mit Haftbefehlen gesucht wurden.
Gegen 01:00 Uhr am Samstagmorgen überprüfte eine Streife der Bundespolizei eine 19-Jährige im Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei stellte sich heraus, dass das Amtsgericht einen Sicherungshaftbefehl gegen sie erlassen hatte. Wegen Diebstahls wurde sie 2015 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. An die damit verbundene Auflage sich bei einem Bewährungshelfer zu melden, hatte sie sich offensichtlich nicht gehalten. Sie wurde später in das Polizeigewahrsam eingeliefert.
Ein 25-jähriger Mann aus Hamm wurde gegen 11:00 Uhr durch die Bundespolizei überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Hammer gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Wegen eines Drogendeliktes hatte ihn das Amtsgericht Bochum zu einer Geldstrafe von 240,- Euro verurteilt (Ersatzweise 24 Tage Haft). Wegen "Schwarzfahrens" hatte er erneut eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50,- Euro erhalten. Auch diesen Betrag zahlte er bislang nicht. Weil er dies am Samstag nachholte und die geforderten 290,- Euro zahlte, durfte er als freier Mann die Wache später wieder verlassen.
In der Mittagszeit (12:30 Uhr) stellten Bundespolizisten bei einem 52-jährigen Mann eine Fahndungsnotierung des Dortmunder Amtsgerichts fest. Dieses hatte den sri-lankischen Staatsangehörigen wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Haftstrafe hatte er bislang nicht angetreten. Dies änderte sich am Samstag. Bundespolizisten lieferten ihn in die JVA ein.
Gegen 22:30 Uhr nahmen Bundespolizisten einen 50-jährigen Dortmunder fest. Der Mann wurde mit zwei Haftbefehlen gesucht. Wegen Diebstahls, fahrlässigen Vollrausch und Körperverletzung hatte ihn das Dortmunder Amtsgericht im Jahre 2010 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 148 Tagen verurteilt.
Hinzu kam 2013 eine Verurteilung wegen Leistungserschleichung durch das Dortmunder Amtsgericht. Dieses hatte ihn zu einer Geldstrafe von 180,- Euro verurteilt. Den Betrag hatte er jedoch nie gezahlt. Weil er denn Betrag auch am Samstag nicht zahlen konnte, wurde er für 156 Tage (148 Tage + 18 Tage) in die Dortmunder JVA eingeliefert.
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