Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 30. November 2016
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Lindau und Lindenberg sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.
Feststellungen bei Kontrollen von Fernreisebussen
LINDAU. Bei der Kontrolle von Fernreisebussen im Stadtgebiet Lindau mit Ziel Italien konnten die Beamten der Schleierfahndung Lindau wieder mehrere Straftaten, insbesondere sogenannte Sozialleistungsbetrügereien und Straftaten nach dem Ausländerrecht feststellen.
So wurden zwei pakistanische Staatsangehörige im Alter von 26 und 43 Jahren kontrolliert. Bei der Überprüfung des Älteren wurde festgestellt, dass er unter falschen Personalien hier in Deutschland um Asyl nachsuchte, obwohl er ganz legal in Italien wohnhaft ist. So konnten bei ihm ein mittlerer dreistelliger Geldbetrag an unberechtigt erlangten Sozialleistungen sichergestellt und an die zuständige Sozialbehörde überwiesen werden.
Zudem wies er sich bei der Kontrolle mit einem abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel aus, weshalb er sich auch nun noch ein Verfahren nach dem Ausländerrecht einhandelte. Der 26-jährige Pakistani wollte mit seinen deutschen Asylpapieren nach Italien reisen. Als ihm erklärt wurde, dass dies nicht möglich sei, verzichtete er auf die Weiterführung seines Asylbegehrens und gab seine Papiere zurück.
Ebenso wurde bei zwei 20 bzw. 31 Jahre alten Gambiern jeweils ein legaler Aufenthalt in Italien, bei gleichzeitigem Asylverfahren in Deutschland, festgestellt. Beide verzichteten auf die Weiterführung ihres Asylbegehrens. Bei dem 31-Jährigen wurde zudem ein Betrag von über 600 Euro unberechtigt erlangter Sozialleistungen sichergestellt und an das Sozialamt überwiesen.
Aber auch drei Personen, ein 36-jährigen Togolese, ein 38-jährigen Inder, sowie ein 30-jähriger Afghane, welche jeweils bei Bekannten zu Besuch in Deutschland verweilten, mussten wegen ungültiger Ausweisdokumenten zur Anzeige gebracht werden. Zudem wurde nach dem Afghanen von einer europäischen Justizbehörde gefahndet, um dessen aufenthaltsrechtlichen Status zu überprüfen. Nach Sachbehandlung konnten alle ihre Reise nach Italien fortsetzen.
(PI Fahndung Lindau)
Verkehrsunfall
LINDAU. Am Dienstagabend kam es auf der B12 in dem Schönbühl Kreisverkehr zu einem Verkehrsunfall. Eine 79-jährige Lindauerin fuhr mit ihrem Pkw in den Kreisverkehr ein. Dabei übersah sie den 26-jährigen Fahrzeuglenker, welcher sich bereits im Kreisverkehr befand und stieß mit diesem zusammen. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Das Auto der Lindauerin war nicht mehr fahrbereit und wurde von einem Abschlepper beseitigt.
(PI Lindau)
Hundebiss
LINDAU. Am Dienstagnachmittag wurde ein 81-jähriger Lindauer an der Verkaufstheke der Bäckerei am Aeschacher Markt von einem Hund ins Bein gebissen. Als der Herr den Hundehalter darauf ansprach, spielte dieser den Vorfall herunter und gab seine Personalien nicht bekannt. Durch den Hundebiss wurde auch die Kleidung des Mannes durchlöchert. Wer Angaben zu dem Vorfall machen kann Hinweise erbittet die Polizei Lindau unter der Rufnummer 910-111.
(PI Lindau)
Festnahme auf der Autobahn
LINDAU. Bei der Kontrolle eines Daimlers mit rumänischer Zulassung auf der A96, stellten die Lindauer Schleierfahnder beim 42-jährigen Fahrer eine aktuelle Ausschreibung zum Vollzug eines Haftbefehls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis fest. Er hatte nun die Wahl zwischen vierzehn Tage Freiheitsstrafe oder Bezahlung einer dreistelligen Geldstrafe. Er zog die Begleichung der Geldstrafe durch Barzahlung vor und so konnte er nach fahrerlaubnisrechtlicher Überprüfung seine Weiterfahrt fortsetzen.
(PI Fahndung Lindau)
Fahren trotz Fahrverbots
LINDAU. Im Stadtgebiet wurde ein 45-jähriger italienischer Fliesenleger mit seinem Pkw von Beamten der Lindauer Schleierfahndung einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte er keinen Führerschein vorzeigen. Der Grund war schnell gefunden, aufgrund eines Verkehrsverstoßes musste er seinen Führerschein einen Monat in Verwahrung geben. Als Grund für seine Fahrt gab er an, dringend zum Arbeiten in die Schweiz hätte fahren müssen. Die Weiterfahrt dorthin wurde ihm nach Sachbehandlung nur noch mit der Bahn gestattet.
(PI Fahndung Lindau)