BPOLI BHL: Bundespolizei stellt mehrfach verbotene Pyrotechnik sicher

05.12.2016 – 12:01
BPOLI BHL: Bundespolizei stellt mehrfach verbotene Pyrotechnik sicher
sichergestellte Pyrotechnik

Pirna (ots) - Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel haben über das vergangene Wochenende mehrere Personen kontrolliert, die versucht haben verbotene Pyrotechnik ins Bundesgebiet zu verbringen. Dabei stellten die Beamten insgesamt 369 Stück Pyrotechnik sicher.

Bei der Kontrolle von zwei Deutschen (17, 18) am Samstag (3. Dezember 2016) in der S-Bahn in Richtung Pirna fanden die Beamten 142 Stück Feuerwerkskörper. Bei dem 18-Jährigen fand man zudem noch eine geringe Menge einer betäubungsmittelähnlichen Substanz, bei der es sich vermutlich um Marihuana handelte auf.

Kurz zuvor hatten die Beamten im Bereich Schmilka drei jugendliche Deutsche (11, 13, 15) kontrolliert. Diese hatten in Tschechien eine Packung mit 19 Stück Feuerwerkskörpern gekauft. Die aufgefundene Pyrotechnik wurde sichergestellt und die Erziehungsberechtigten informiert.

Ein 15-jähriger Deutscher, den die Beamten am Nachmittag in der S-Bahn in Richtung Pirna kontrollierten, führte insgesamt 62 Stück Feuerwerkskörper bei sich.

Kurz darauf fanden die Beamten bei einem weiteren 15-jährigen Deutschen 82 Stück Feuerwerkskörper auf. Auch hier wurden die Erziehungsberechtigten informiert.

Am Sonntag (4. Dezember 2016) kontrollierten die Beamten in der Ortslage Hellendorf einen 36-jährigen Deutschen, der insgesamt 60 Stück Feuerwerkskörper bei sich führte.

Am Nachmittag fanden die Beamten bei der Kontrolle eines 26-jährigen Deutschen vier Stück Feuerwerkskörper auf, welche dieser kurz zuvor in Tschechien erworben hatte.

Bei den festgestellten Feuerwerkskörpern handelte es sich um in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik und um Feuerwerkskörper der "Kategorie 3", welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden dürfen..

In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen.

Aus diesem Grund warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt.

Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, übermittelt durch news aktuell

Themen in dieser Meldung