POL-FD: „Zwölf Uhr mittags“ – „Autofahrerduell“ auf der Autobahn

13.12.2016 – 13:49

Fulda (ots) - Osthessen / Petersberg - Wer kennt nicht den amerikanischen Western "High Noon" aus dem Jahr 1952? Was sich am letzten Sonntag (11.12.), gegen 12.30 Uhr, auf der Autobahn A 7 zwischen der Tank- und Rastanlage Uttrichshausen-West und dem Dreieck Fulda abspielte, erinnert an die moderne "Liveversion" eines vergangenen Jahrhunderts.

Ein 49 Jahre alter Mercedes-Fahrer aus dem Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen und ein 48-jähriger Peugeot-Fahrer aus dem Landkreis Hildesheim befuhren beide die Autobahn A 7 in Richtung Kassel. Der Hildesheimer fuhr auf dem rechten Fahrstreifen, der Thüringer auf dem linken.

Der jüngere Autofahrer wollte einen vorausfahrenden Pkw überholen und scherte aus - nach seinen Angaben war dies gefahrlos möglich - der Mercedes-Fahrer näherte sich von hinten mit hoher Geschwindigkeit. Dank des Bremsassistenten wurde der Mercedes stark abgebremst. Nach Zeugenangaben war der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen dabei sehr gering. Der Peugeot-Fahrer wechselte nach dem Überholen wieder auf den rechten Fahrstreifen zurück.

Danach startete der Mercedesfahrer einige höchst riskante Fahrmanöver. Der 49-jährige Thüringer zog in Höhe des Peugeot sein Fahrzeug nach rechts, so, als wollte er den Nebenmann rammen. Bestätigt wurde dies durch nachfolgende Autofahrer. Auch die Zeugen konnten es kaum glauben, als der Mercedes-Fahrer seinen "Ramm-Versuch" wiederholte. Und diesmal kam es zur Kollision mit dem auf gleicher Höhe fahrenden Peugeot.

Es war riesiges Glück, dass durch das Rammen nur Sachschaden in Höhe von 2500 Euro entstand! Beide Fahrzeuge hätten auch leicht von der Fahrbahn abkommen oder Unfälle mit Schwerverletzten verursachen können.

Nach Eintreffen der Polizei auf dem Parkplatz "Riederberg" hatten sich die Kontrahenten bereits etwas beruhigt. Zeugen bestätigten das versuchte und vollendete "Rammen". Alkohol und Drogen waren nicht im Spiel. Doch die dem Mercedes-Fahrer vorgeworfene Verkehrsstraftat nach § 315 b des Strafgesetzbuches (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) hatte sofortige Folgen für ihn. Nach Rücksprache mit dem Fuldaer Bereitschaftsstaatsanwalt wurde sein Führerschein sichergestellt. Das Strafgesetzbuch sieht für solche Fälle eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Hierüber wird später ein Richter entscheiden müssen.

Quelle: Polizeiautobahnstation Petersberg, EPHK Dieter Rosenberger

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